Vor dem Gesetz sind alle gleich! – Sind aber einige nicht gleicher?
Majestätsbeleidigung in Zeiten der BRD
Kurioserweise ist die Beleidigung von Politikern bereits seit 2021 ein eigener Straftatbestand. Das entsprechende Gesetz stammt aus der Zeit der großen Koalition unter der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). In § 188 (1) StGB heißt es [u.a. einschränkend] „Ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.“
Genau diese Einschränkung will die SPD nun aber abschaffen. Das aber heißt im Endeffekt: Es soll in Zukunft ein Gesetz geben, das Beleidigungen gegen gewöhnliche Bürger regelt, und ein schärferes, das für ganz besondere, auserwählte Menschen reserviert ist, nämlich Politiker.
Kommentar:
Vgl. Artikel in DIE WELT
a) https://www.welt.de/politik/deutschland/plus254670238/Jetzt-kommt-der-Vorstoss-Politikerbeleidigung-umfassender-zu-ahnden.html
b) Achtung Ironie!
„Robert Habeck zeigt sich aus Versehen selbst an“
https://www.welt.de/satire/article254629904/Ueberblick-verloren-Robert-Habeck-zeigt-sich-aus-Versehen-selbst-an.html?dicbo=v2-cdgBybB&cid=kooperation.article.outbrain.desktop.AR_11.welt
Man fragt sich:
1) Garantiert das Grundgesetz nicht die Meinungsfreiheit?
2) Ist es juristisch nicht schwer, zwischen Meinung und Beleidigung zu unterscheiden?
3) Werden Vertreter (und Wähler) der AfD von Vertretern anderer Parteien nicht permanent persönlich beleidigt?
4) Ist nicht jede derartige „Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren“?
5) Ist das dann nicht auch ein Straftatbestand gemäß § 188 (1) StGB?
(175)