70 Jahre Grundgesetz und dann das

70 Jahre Grundgesetz und dann das

Personal-Agentur vermittelt keine AfD-Mitglieder

WELT (Regionales) | 24.05.19

Der Hinweis kam über das umstrittene Schul-Meldeportal der AfD: Eine Personalservice-Agentur in Hamburg vermittelt keine AfD-Parteimitglieder an Schulen und Kitas. Nun erwägt die Partei rechtliche Schritte. […] [AfD-Fraktionschef Alexander Wolf] sieht den Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikel 3 Grundgesetz verletzt. […] In den Verträgen [der] Agentur mit den Honorarkräften [heißt] es […] unter dem Punkt „Krankheiten, Vorstrafen, Mitgliedschaften“: „Der KL erklärt, dass er keiner anti-demokratischen Organisation (NPD, AfD, AKP u.ä.) oder einer Sekte (Scientology u.ä.) angehört.“

Kommentar:

Nur 2 Leserkommentare:
1) „Wir sollen keinem offensichtlich konservativ gekleideten muslimischen Menschen eine bestimmte Haltung unterstellen, aber jedem unbescholtenen AFD-Mitglied darf pauschal Fremdenfeindlichkeit unterstellt werden? Damit wird den vielen AFD Mitgliedern mit eigenem Migrationshintergrund und dunklerer Hautfarbe auf Fremdenfeindlichkeit unterstellt. Eine absurde Pauschalisierung.“
2) „Wieso legt ein privatwirtschaftliches Unternehmen fest, ob eine Partei antidemokratisch sei? Solch ein Verhalten ist zutiefst antidemokratisch, ich würde sogar sagen faschistisch! Genau hier wäre der Zeitpunkt, Haltung zu zeigen! (man wird ja noch träumen dürfen..)

Was steht in Artikel 3 des Grundgesetzes?
„(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

(1448)