Alles zum Wohl des Volkes? Nein Selbstbedienung zum eigenen Wohl!

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Bundesregierung verbeamtet 320 Mitarbeiter auf Lebenszeit – ohne vorherige Probezeit

DIE WELT | 19.02.25

Die Bundesregierung hat in der aktuellen Legislaturperiode zahlreiche Ausnahme-Personalentscheidungen getroffen. […] Demnach wurden in der aktuellen Legislaturperiode 320 Mitarbeitende ohne Probezeit auf Lebenszeit verbeamtet. […] Normalerweise erfolgt die Verbeamtung auf Lebenszeit nur nach einer dreijährigen Probezeit. […] Ebenfalls die Regel ist, dass freie Stellen ausgeschrieben werden. Die Bundesregierung kann aber von auch dieser Regelung abweichen – was sie der Antwort zufolge reichlich tat. Bis Mitte Januar wurden 414 Beschäftigte eingestellt, ohne dass es eine vorherige Ausschreibung der Stelle gab.
Zahlreiche weitere Ausnahmen machten die Bundesministerien bei der Beförderung ihrer Mitarbeiter. So wurden in über 400 Fällen Besoldungs- beziehungsweise Entgeltgruppen übersprungen. Normalerweise müssen diese hintereinander durchlaufen werden.

Kommentar:

Sind das „europäische Werte“, die es zu verteidigen gilt? Wohl kaum! Rettet man damit die Demokratie? Wohl kaum! Mindert man so die „Politikerverdrossenheit“? Wohl kaum! Werden die „Omas gegen Rechts“ dagegen protestieren? Wohl kaum!
Die aktuell 1043 Leserkommentare sind eindeutig, aber ändern sie was? Wohl kaum!
Die Wähler könnten was ändern. Aber tun sie es? Wohl kaum, jedenfalls noch (!) nicht mit der notwendigen Mehrheit!
Was will die AfD ändern? Ein kurzer Blick in das Wahlprogramm ist hilfreich:
„Das parteienstaatliche parlamentarische Regierungssystem hat die Gewaltenteilung ausgehöhlt und zu einer Verlagerung der Staatsgewalt in die Parteizentralen geführt. Deshalb fordern wir, dass Abgeordnete nicht gleichzeitig Mitglied einer Regierung sein dürfen.
Die Institution der parlamentarischen Staatssekretäre ist abzuschaffen. Dies gilt auch für die „politischen Beamten“ in der Staatsverwaltung – vom Ministerialdirektor bis zum Polizeipräsidenten. Der Bundespräsident, als höchster Repräsentant des Staates, soll direkt vom Volk gewählt werden. […]
Die Parteien entscheiden auch in eigener Sache. Dazu zählen die Diäten, Fraktions- und Parteienfinanzierung sowie die Finanzierung von „parteinahen“ Stiftungen. […]
Alle Entscheidungen in eigener Sache sind der unbeschränkten Kontrolle der Rechnungshöfe zu unterstellen. Öffentlichkeit ist herzustellen. […]
Die Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung haben unabhängig und loyal ihren Dienst zu verrichten. Öffentliche Ämter, Beamten- und Richterstellen sind ausschließlich nach „Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung” zu vergeben (Art. 33 Abs. 2 GG), Quotenregelungen sind abzulehnen.
Grundsätze der fachlichen Eignung und beruflichen Qualifikation haben auch für das Spitzenpersonal des Staates zu gelten. Dies gilt auch für die Geschäftsführungen aller Unternehmen, die von der öffentlichen Hand beherrscht werden. „Parteibuchwirtschaft“ und Ämterpatronage müssen beendet werden.“

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