Cicero: „Wenn die Demokratie solche Freunde hat, braucht sie keine Feinde mehr!“
Aberkennung von Grundrechten – Die endgültige Verwahrlosung der politischen Debatte
Cicero | 25.05.25
Bestimmung des Grundgesetzes ist der Artikel 18. In ihm ist festgehalten, dass eine Person, die zentrale Grundrechte wie die freie Meinungsäußerung, die Pressefreiheit, die Versammlungsfreiheit, oder auch das Asylrecht (!) „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht“, ihre Grundrechte verwirkt. Klingt zunächst vernünftig. […] Es verwundert daher nicht, dass besonders eifrige Verteidiger unserer Demokratie früher oder später auf die Idee kommen mussten, besagten Artikel 18 GG gegen führende Funktionäre der AfD in Anschlag zu bringen. […] Volker Morbe [Vorsitzender der Grünen an der Saar] fordert dazu auf, den Artikel 18 des Grundgesetzes zu nutzen, „um zu prüfen, ob entsprechenden AfD-Anhänger:innen Grundrechte, wie das Wahlrecht, die Wählbarkeit und die Fähigkeit zur Bekleidung von öffentlichen Ämtern, aberkannt werden können. […]
Liest man die Forderungen der Saar-Grünen, fragt man sich unwillkürlich, ob man dort noch ganz bei Trost ist. Allein das totalitäre Vokabular und die Nonchalance, mit der man mal eben in Erwägung zieht, Mitbürgern aufgrund ihrer politischen Haltung zentrale Grundrechte abzuerkennen, lässt einen erschaudern. Wenn die Demokratie solche Freunde hat, braucht sie keine Feinde mehr. Aus diesem Grund wird der Artikel 18 auch von einigen Verfassungsrechtlern kritisch gesehen.
Liest man die Forderungen der Saar-Grünen, fragt man sich unwillkürlich, ob man dort noch ganz bei Trost ist. Allein das totalitäre Vokabular und die Nonchalance, mit der man mal eben in Erwägung zieht, Mitbürgern aufgrund ihrer politischen Haltung zentrale Grundrechte abzuerkennen, lässt einen erschaudern. Wenn die Demokratie solche Freunde hat, braucht sie keine Feinde mehr. Aus diesem Grund wird der Artikel 18 auch von einigen Verfassungsrechtlern kritisch gesehen.
Kommentar:
Verschwiegen sei nicht folgende Passage im Artikel: „Pikant ist allerdings, dass es just die AfD war, die im Jahr 2018 – vermutlich mit Blick auf muslimische Mitbürger – einen Antrag in den Bundestag einbrachte, das Recht auf freie Religionsausübung ebenfalls in den Kanon der verwirkbaren Grundrechte aufzunehmen. Diesem Anliegen wurde aus gutem Grund nicht stattgegeben.“
Dem kann man nur zustimmen! Auch die AfD ist nicht unfehlbar. Doch wird der Antrag der Grünen dadurch nicht weniger gefährlich für die Demokratie!
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