Das Urteil eines renommierten Juristen

Das Urteil eines renommierten Juristen

Roland Hartwig: Die politische Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes wird eine zunehmende Gefahr für unsere Demokratie

AfD-Homepage | 13.03.20

Berlin, 13. März 2020. Zur Einstufung des sogenannten Flügels als „erwiesen rechtsextremistische Bestrebung“ durch den Verfassungsschutz erklärt der Leiter der Arbeitsgruppe Verfassungsschutz und Bundestagsabgeordnete der AfD, Dr. Roland Hartwig:
„Seit Januar 2019 beobachtet der Verfassungsschutz den sogenannten Flügel der AfD als Verdachtsfall. Schon die damals gegebene Begründung erwies sich als haltlos. Es wurde deutlich, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz damit unter seinem neuen Leiter Thomas Haldenwang in erster Linie interessengeleitete Politikansätze verfolgte. Mit seiner eigentlichen Aufgabe, die Verfassung zu schützen, hatte das nicht mehr viel zu tun.
In der Pressekonferenz am 12.03. wurde offensichtlich, dass Herr Haldenwang, der erneut wie ein Politiker und nicht wie ein neutraler Behördenchef auftrat, als Ergebnis dieser Beobachtung nichts vorzuweisen hatte. Er wiederholte seine bereits bekannten unzutreffenden Vorwürfe und griff erneut politische Positionen des Flügels an, die sich eindeutig im Rahmen der Verfassung bewegen.
Doch statt die Beobachtung daraufhin einzustellen, stufte er den Flügel als ‚erwiesen rechtsextrem‘ ein. Die schon vor einem Jahr aufkommende Befürchtung, dass sich das Amt unter Haldenwang politisch instrumentalisieren lassen könnte, hat sich damit vollumfänglich bestätigt.
Damit sind wir leider gezwungen, Herrn Haldenwang erneut gerichtlich in seine Schranken verweisen zu lassen. Wir werden deshalb die bereits erhobenen Klagen gegen die Beobachtung und eine zu befürchtende Nennung in den Verfassungsschutzberichten entsprechend ergänzen.
Ein Verfassungsschutz, der rechtswidrig eine demokratische Oppositionspartei angreift und diffamiert, stellt selbst eine Gefahr für unsere Verfassung dar.“

Kommentar:

Im Unterschied zu vielen anderen Politikern in einflussreichen Positionen (z.B. Paul Ziemiak, Generalsekretät der CDU, und Kevin Kühnert, stellv. Bundesvorsitzender der SPD) zeichnet sich Dr. Hartwig durch hohe fachliche Kompetenz und größte berufliche Erfahrung aus. Dazu ein Auszug aus Wikipedia:
„Von 1980 bis 1984 war er Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg im Breisgau. 1984 wurde er an der Universität Freiburg mit der Arbeit „Vorteilsgewährung und Bestechung als Wirtschaftsstraftaten“ zum Dr. jur. promoviert.[…] 1984 trat er in die Rechtsabteilung der Bayer AG in Leverkusen ein. 1997 übernahm er dort die Leitung der zentralen Patentabteilung und 1999 als Chefsyndikus die weltweite Verantwortung für den Bereich Recht und Patente des Bayer-Konzerns. 2016 trat er in den Ruhestand ein und ist seitdem als selbständiger Rechtsanwalt tätig. […]
Hartwig trat im Mai 2013 in die AfD ein, weil ihm laut Die Zeit CDU und FDP zu weit nach links gerückt waren. […] Hartwig ist seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages und gehört dort dem Auswärtigen Ausschuss an.
https://de.wikipedia.org/wiki/Roland_Hartwig

(1071)