„Der Verdacht der Korruption ist nicht ganz fernliegend“
Vorwürfe von Juristen — Machen sich Lauterbach und Baerbock hier strafbar?
t-online.de | 13.07.24
Kostenlos auf Bestplätzen jubeln, während Fans tief in die Tasche greifen müssen – Minister und Abgeordnete genießen bei der EM von der Uefa spendierte Tickets. Juristen kritisieren das scharf. Machen sich die Bundespolitiker sogar strafbar? […] Das Ministerium begründet die Annahme der kostenlosen Eintrittskarten von der Uefa mit „Spielbesuchen von Repräsentanten des Bundes aus dienstlichem Anlass“. […] Juristen aber sehen diese Praxis sowie ihre Rechtfertigung […] extrem kritisch – und das aus gleich mehreren Gründen. So sieht der renommierte Hamburger Strafrechtler Gerhard Strate in der Annahme der kostenlosen Karten einen „vermögenswerten Vorteil, der den Verdacht einer Untreue begründen kann“. Und Till Zimmermann, Professor für Strafrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und Experte für Korruption und Geldwäsche, sagt t-online: „Das hat ein korruptives Geschmäckle.“ […] Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sei aber eindeutig, dass die Entgegennahme dieser kostenlosen Karten „natürlich auch steuerpflichtig“ sei. „Ein Minister wie Lauterbach muss also jede einzelne Karte auch versteuern.“ Stellt sich die Frage: Haben die Minister das vor? […]
t-online hat diese Fragen an die Minister gestellt, die am häufigsten im Stadion anwesend waren: Neben Lauterbach sind das die Innenministerin Faeser, Außenministerin Baerbock und Familienministerin Paus. […] Auf die Frage, ob die Karten versteuert würden, antwortete: kein einziger.
t-online hat diese Fragen an die Minister gestellt, die am häufigsten im Stadion anwesend waren: Neben Lauterbach sind das die Innenministerin Faeser, Außenministerin Baerbock und Familienministerin Paus. […] Auf die Frage, ob die Karten versteuert würden, antwortete: kein einziger.
Kommentar:
Wenn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Entgegennahme dieser kostenlosen Karten eindeutig steuerpflichtig ist, dann müssen wir Steuerzahler selbstverständlich erwarten können, dass die Vertreter des Volkes die Gesetze beachten. Aber was ist, wenn sie es nicht tun nach der Devise „Wo kein Kläger, da kein Richter“?
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