Ein Etappensieg

Ein Etappensieg

Bundestagsexperten zweifeln an öffentlicher Verkündung des AfD-Prüffalls

Der Spiegel | 19.02.19

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD öffentlich zum „Prüffall“ erklärt. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat jedoch Zweifel, ob dies mit der Gesetzeslage vereinbar ist. […] Die Einstufung als „Prüffall“ entfalte ihre Wirkung in den Medien und der öffentlichen Diskussion vor allem als Schlagwort. „Diese Wirkung können zusätzliche Erläuterungen nicht ausreichend neutralisieren“, heißt es weiter, denn „aufgrund ihrer vergleichsweisen Komplexität verbreiten sich Erläuterungen weniger leicht als ein Schlagwort“. Ein Schaden lasse sich nur vollständig verhindern, „wenn es zu der stigmatisierenden Äußerung im ersten Schritt erst gar nicht kommt“. […] Für die „öffentliche Bezeichnung“ einer politischen Partei als „Prüffall“ enthalte das Verfassungsschutz-Gesetz in seiner jetzigen Fassung „wohl keine gesetzliche Ermächtigung“.

Kommentar:

Ein eindeutiger Etappensieg der AfD. Entscheidend aber wird das Urteil des Gerichts sein. Und das muss schnell kommen; denn es geht um die Chancengerechtigkeit vor den anstehenden Wahlen und um die Frage nach der Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes von Regierung und Parteien.
Es sei in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass sich Hans-Georg Maaßen noch geweigert hatte, „seine Behörde als ‚Hilfstruppe der etablierten Parteien‘ zur Verfügung zu stellen.“
Man darf gespannt sein.

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