„Eine gute Nachricht für die Pressefreiheit“

„Eine gute Nachricht für die Pressefreiheit“

Es gibt noch Richter in Leipzig

Cicero | 15.08.24

Eine gute Nachricht für die Pressefreiheit: Das Bundesverwaltungsgericht fällt der Innenministerin in den Arm und stoppt ihr Verbot des „Compact“-Verlages. […] Allerdings erst vorläufig. Eine endgültige Entscheidung wird noch einige Zeit auf sich warten lassen. Trotzdem ist das ein guter Tag für die Pressefreiheit und für den Rechtsstaat. Aber was heißt das politisch für die Innenministerin – und für die Regierung? In einer funktionierenden Demokratie wäre ein Rücktritt jetzt alternativlos.
In einer Nacht und Nebel-Aktion hatte Innenministerin Faeser Mitte Juli den rechtspopulistischen Compact-Verlag und das von ihm herausgegebene Magazin verboten. Eigentlich ist die Bundesministerin nicht für presse- oder medienrechtliche Maßnahmen zuständig. Presserecht ist Ländersache. Deshalb greift sie zu einem juristischen Trick. Sie stützt ihr Verbot auf Vereinsrecht, für das sie zuständig ist. Sie behauptet einfach: Der Compact-Verlag respektive die Compact-Magazin GmbH sei ein Verein, der aktiv gegen die verfassungsmäßige Ordnung arbeite. Um es auf den Punkt zu bringen: Die Bundesinnenministerin setzt das Vereinsrecht ein, um die Pressefreiheit auszuhebeln.

Kommentar:

Ein Hoch auf die unabhängigen Richter und ein Hoch auf die unabhängigen Journalisten des Cicero! Die Richter verteidigen für uns Bürger die Pressefreiheit gegen eine tricksende Innenministerin, die Journalisten des Cicero wagen (wieder und wieder) entgegen dem Mainstream eine klare Sprache:
– „Nacht- und Nebelaktion“
– „Eigentlich nicht zuständig.“
– „Juristischer Trick“
– „Sie behauptet einfach“
– (Sie) „setzt das Vereinsrecht ein, um die Pressefreiheit auszuhebeln.“
– Unsere Demokratie funktioniert nicht mehr; denn sonst „wäre ein Rücktritt jetzt alternativlos“.

Zum Schluss noch eine Anregung für Deutsch-Kurse in der Gymnasialen Oberstufe:
Interpretieren Sie das „noch“ in der Schlagzeile des Cicero. („Es gibt noch Richter in Leipzig“)

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