Es wird immer diffuser
Bundesrat: Gleichstellung von „Zwei-Mütter-Familien“ bei Elternschaft
Kommentar:
Es wird wirklich – vorsichtig ausgedrückt – immer diffuser: Wenn ein „Mann“ ein Kind gebiert, wird „er“ auf der Geburtsurkunde trotzdem als „Mutter“ eingetragen! Die „Mutter“ darf aber im realen Leben – unter Strafandrohung! – nicht mehr als „Frau“ angesprochen werden, sondern ist als „Mann“ zu behandeln.
Dazu 3 Fragen:
Frage 1: Wie ist es bei der Schulanmeldung eines Kindes? Ist die im Stammbuch eingetragene Mutter nun der Vater oder die Mutter?
Frage 2: Was ist, wenn der katholische „Mann“ in der katholischen Kirche Priester werden möchte?
Frage 3: Ist in Zukunft noch ein weiterer (Fort-)Schritt denkbar? Zwei Männer ändern auf dem Standesamt ihr Geschlecht von männlich auf weiblich und adoptieren ein Kind oder geben ein Kind auf Leihmutterbasis in Auftrag, sind sie dann konsequenterweise beide die Mütter?
Frage 4) Soll man vielleicht alles „nicht so eng sehen“ im Sinne des Karnevalsschlagers von Toni Steingass aus dem Jahr 1952? „De Hauptsach es, et Hätz es good, nur dorop kütt et an.“
https://www.koelsch-akademie.de/liedersammlung/song/de-haupsaach-es,-et-haetz-es-god
Humor ist, wenn man trotzdem lacht!
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