Güllner – ein „Verschwörungstheoretiker“???

Güllner – ein „Verschwörungstheoretiker“???

NOZ: Forsa-Chef Güllner: Briefwahl in ihrer jetzigen Form abschaffen

PRESSEPORTAL | 03.03.17

Im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitag) sagte Güllner: „Wir schicken in alle Welt Wahlbeobachter, aber tolerieren hierzulande eine Briefwahl, bei der Betrug leicht gemacht wird.“ Niemand könne sicherstellen, ob wirklich derjenige, der vermeintlich die Wahlunterlagen angefordert hat, auch auf dem Wahlbogen abgestimmt hat. „Die Briefwahl bietet vielfältigste Betrugsmöglichkeiten“, so Güllner.

Kommentar:

„Die Briefwahl bietet vielfältigste Betrugsmöglichkeiten“. Dieses Urteil hat der Forsa-Chef Güllner also schon vor 6 Jahren öffentlich vorgetragen (Der Artikel oben stammt nämlich – Sie haben es sicher bemerkt – aus dem Jahr 2017!) Und Sie haben dem Artikel auch entnommen, dass es damals mindestens einen Fall von Wahlbetrug gegeben hat und „ein CDU-Kommunalpolitiker vor Gericht [stand], weil er im großen Stil bei der Briefwahl zur Kommunalwahl 2014 in Sachsen-Anhalt betrogen haben soll.“
Seine Einschätzung von 2017 hat Herr Güllner in einem Interview mit n-tv am 08.09.21 noch einmal wiederholt:
„Das andere ist, dass die Briefwahl nicht sicher gegen Manipulationen ist. Angesichts der Zunahme, die bei den Briefwahlstimmen zu erwarten ist, sollte die Politik das Thema nach der Wahl einmal genau diskutieren.“
https://www.n-tv.de/politik/Staerke-der-SPD-speist-sich-aus-Frust-ueber-Laschet-article22790107.html
Der Grund, Ihnen diese Informationen noch einmal zur Verfügung zu stellen, ist auch ein Beitrag im „heute JOURNAL“ vom 09.09.21.
https://www.zdf.de/nachrichten/heute-journal/mehr-briefwahl-denn-je-100.html
In der Mediathek des ZDF ist er so beschrieben: „Mehr Briefwahl denn je – Bei der diesjährigen Bundestagswahl rechnet der Bundeswahlleiter mit einem Briefwahl-Anteil von über 50 Prozent. Und je wichtiger die Briefwahl ist, desto lauter werden die, die warnen, sie sei nicht sicher.“
Im Beitrag selbst heißt es, dass die Parteien offensiv für die Briefwahl werben – „alle bis auf eine“. Und spätestens da ist klar, mit welcher Zielrichtung gearbeitet wird! Und selbst der Bundeswahlleiter „spielt mit“. Zitat: „Die Briefwahl ist genauso sicher wie die Urnenwahl.“
Kennt er die Einschätzung von Herrn Güllner etwa nicht? Weiß er wirklich nichts von Unregelmäßigkeiten?
Auch Redakteure der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten müssen, wenn sie ordentlich recherchieren, wissen und in ihren Beiträgen darauf hinweisen, dass eben nicht nur die AfD und Verschwörungstheoretiker „vor allem aus dem rechtsextremen Milieu“ (die damit „unabsichtlich“ in einen Topf geworfen werden) die Briefwahl kritisch sehen, sondern auch der Chef von Forsa und auch Christoph Schwennicke in seiner Kolumne „Schafft die Briefwahl ab!“
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_90738460/bundestagswahl-2021-schafft-endlich-die-briefwahl-ab-.html

Weitere Kritik an der Briefwahl:
1) Briefwahl birgt Fälschungs-Risiko
Im Superwahljahr 2017 warnt der Bielefelder Meinungsforscher Klaus-Peter Schöppner davor, dass die Briefwahl in ihrer aktuellen Form ein Sicherheitsrisiko birgt. Etwa jeder fünfte Bundesbürger wähle per Brief. Darunter seien rund fünf Prozent Betrugsfälle, schätzt Schöppner.
https://www.nw.de/nachrichten/zwischen_weser_und_rhein/21710111_Briefwahl-birgt-Faelschungs-Risiko.html
2) Abstimmung per Briefwahl
Bundestagswahl: Ausnahme wird zur Regel
Gibt es Bedenken gegen die Briefwahl? Allerdings. Sogar verfassungsrechtliche. Das Grundgesetz schreibt in Artikel 38 eine allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl vor. Umstritten ist, ob diese Grundsätze in den eigenen vier Wänden eingehalten werden können, wenn zum Beispiel für die bettlägerige Großmutter ohne deren Wissen das Kreuz durch die pflegenden Angehörigen gesetzt wird. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages verweist in einem Gutachten auf das Bundesverfassungsgericht: Es habe in mehreren Entscheidungen festgestellt, „dass die Briefwahl die Wahlrechtsgrundsätze der Freiheit, Geheimheit und Öffentlichkeit einschränkt“. Trotzdem hätten die Richter immer wieder Ja zur Briefwahl gesagt, weil sie dem Ziel diene, „eine umfassende Wahlbeteiligung zu erreichen und damit dem Grundsatz der Allgemeinheit Rechnung tragen“. Mit anderen Worten: Dass so viele wie möglich wählen, ist Karlsruhe wichtiger als die mögliche Verletzung der anderen Wahlgrundsätze. Verfassungsrechtler gehen davon aus, dass diese Toleranz gegenüber der Briefwahl nur gilt, solange sie der Ausnahmefall ist. Sollte die Ausnahme die Regel werden, könnte es eine rechtliche Neubewertung geben.
https://www.tagblatt.de/Nachrichten/Ausnahme-wird-zur-Regel-516791.html

3) Bundestagswahl 2021: Jetzt werden auch noch Kritiker von Briefwahlen als Verschwörungstheoretiker diffamiert
Briefwahlen sind wegen ihrer Anfälligkeit für Manipulationen international umstritten, wobei sie objektiv gesehen auch Vorteile bieten. Die Tagesschau berichtet: „Jedoch ist bei der Briefwahl nicht nachvollziehbar, ob der Wähler seine Stimme selbst abgegeben hat und dabei unbeobachtet und unbeeinflusst war – ob er also möglicherweise eingeschüchtert oder bestochen wurde.“
https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/510025/Bundestagswahl-2021-Jetzt-werden-auch-noch-Kritiker-von-Briefwahlen-als-Verschwoerungstheoretiker-diffamiert

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