Habeck will für die Freiheit kämpfen! – Aber auch für die Meinungsfreiheit?

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„Serverprobleme“ und verschwundene Mails: Wie die Staatsanwaltschaft versuchte, Habecks Rolle bei der Schwachkopf-Razzia zu verschleiern

apollo-news.net | 19.11.24

Unter anderem mit Verweisen auf „Serverprobleme“ verweigerte die Staatsanwaltschaft Bamberg tagelang, eine Auskunft zu den Hintergründen der Habeck-Razzia. Tagelang beantwortete man Presseanfragen verschiedener Medien nicht und ließ gesetzte Fristen verstreichen. Konkret geht es um die von der Staatsanwaltschaft angeordnete Hausdurchsuchung beim 64-jährigen Stefan Niehoff in den frühen Morgenstunden des 12. Novembers im fränkischen Burgpreppach.
Da öffentliche Stellen – wie Staatsanwaltschaften – gegenüber der Presse auskunftspflichtig sind, ist dieser Vorgang besonders irritierend. Niehoff hatte auf X (ehemals Twitter) ein Meme eines anderen Nutzers geteilt, das in überspitzter Form Kritik an Wirtschaftsminister Habeck übte. Das Meme zeigte eine Porträtaufnahme Habecks mit dem an den Werbeslogan der Firma Schwarzkopf angelehnten Schriftzug „Schwachkopf PROFESSIONAL“. […]
Tagelang verweigerte die Staatsanwaltschaft jegliche Auskunft gegenüber Apollo News und weiteren Medien darüber, ob Robert Habeck persönlich den Strafantrag gestellt hatte. Dann plötzlich beantwortete die Staatsanwaltschaft genau diese Frage vorab ausschließlich gegenüber dem YouTube-Kanal Mediatheke, mit der Information, dass der Strafantrag tatsächlich von Habeck selbst gestellt worden war. Später tauchte dies dann endlich auch in einer öffentlichen Pressemitteilung auf. Neben der Auskunftspflicht ist es öffentlichen Stellen auch verboten, Presseanfragen selektiv zu beantworten; kein Medium darf benachteiligt werden. Dass Habeck den Strafantrag zwar gestellt hat, allerdings auf Hinweis der Staatsanwaltschaft, ließ sie in ihrer Mitteilung ebenfalls weg. [Es folgen weitere „interessante“ Details]
Die Erinnerung an die Verpflichtung zur Beantwortung sämtlicher Fragen gegenüber Presse, sofern kein expliziter gesetzlich geregelter Grund dagegen spricht, ignorierte die Staatsanwaltschaft und verwies erneut auf die Pressemitteilung.
Wenn in dieser Art und Weise presserechtliche Auskunftsansprüche ignoriert werden, lässt sich daraus schließen, dass man etwas verbergen möchte.

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Meinungsfreiheit? Gewaltenteilung? Verhältnismäßigkeit? Fragen über Fragen und
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