Hier funktioniert der Rechtsstaat noch gegenüber dem Gesetzgeber

Hier funktioniert der Rechtsstaat noch gegenüber dem Gesetzgeber

Richter stützen sich in Verfahren erstmals auf RKI-Protokolle

Die Tagespost | 04.09.24

Kammergericht setzt Klage einer Pflegehelferin aus – Verwaltungsrichter rufen Bundesverfassungsgericht um Hilfe an. […] Wie das Gericht weiter schreibt, habe das RKI das Bundesministerium für Gesundheit auch von sich aus über neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung informieren müssen. Nach der Gesetzesbegründung sei der Schutz vulnerabler Personen vor einer Ansteckung durch ungeimpftes Personal ein tragendes Motiv für die Einführung der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Impfpflicht gewesen. Diese auf den RKI-Empfehlungen beruhende Einschätzung werde jedoch nun durch die veröffentlichten Protokolle des Instituts erschüttert. Der Gesetzgeber sei seiner Normbeobachtungspflicht nicht gerecht geworden. Da § 20a IfSG im Laufe des Jahres 2022 in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen sei und dem Verwaltungsgericht selbst keine Normverwerfungskompetenz zukomme, sei eine erneute Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erforderlich.

Kommentar:

Jetzt müsste auch dem Letzten klar geworden sei, warum die Regierenden die RKI-Protokolle nicht herausrücken wollten und erst juristisch dazu gezwungen werden mussten. Das Schicksal der persönlich betroffenen Personen interessierte den Gesetzgeber dabei offensichtlich nicht.

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