Wer nicht bleibt, ist selber schuld?

Wer nicht bleibt, ist selber schuld?

Unter einer Bedingung können abgelehnte Asylbewerber bleiben

Die Welt | 09.07.16

Mit dem Gesetz vergrößert die Bundesrepublik erneut den Kreis der zu Integrierenden: von den Gastarbeitern, die man erst nachträglich als dauerhafte Einwanderer begriff, über die Flüchtlinge, die man zunehmend nicht mehr zurückschickte, nachdem der Fluchtgrund entfallen war, bis hin zu Asylbewerbern und nun sogar abgelehnten Asylbewerbern mit einem Ausbildungsplatz. Mit dem neuen Gesetz werden auch sie zu den Integrationsbedürftigen gezählt.
„Mit dem Integrationsgesetz geben wir abgelehnten Asylbewerbern einen einklagbaren Anspruch, aufgrund einer Ausbildung in Deutschland zu bleiben“, kritisierte der Konstanzer Asylrechtler Daniel Thym. Danach dürften sie sechs Monate einen Job suchen, auch wenn sie währenddessen Sozialleistungen beziehen. „Wenn sie dann einen Job finden, dann bekommen sie einen Rechtsanspruch, auch länger zu bleiben.“

Kommentar:

Warum noch Verfahren? Gute Frage der WELT: „Wie sich das alles mit den Aussagen von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) verträgt, ist fraglich. Der sagte erst vor wenigen Tagen: „Diejenigen, die abgelehnt werden, müssen schnellstmöglich in ihre Herkunftsländer zurückgehen, damit uns die Ressourcen, die wir für die Bleibeberechtigten benötigen, in vollem Umfang zur Verfügung stehen.“

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