Verzeihen, Herr Spahn? Nein, verantworten!

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Plus 390 Millionen an die Hersteller – In Masken-Affäre zahlte Bund bereits 91 Millionen Euro Anwaltskosten

Focus | 14.09.25

In den Rechtsstreitigkeiten geht es um Schutzmasken, die der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) 2020 pauschal zu festen Kaufpreisen beschafft hat. Viele Masken, die in diesem „Open-House-Verfahren“ angekauft wurden, erwiesen sich als mangelhaft. Der Bund lehnte die Abnahme ab. Hersteller von Schutzmasken verklagen den Bund daher auf insgesamt 2,3 Milliarden Euro. Viele der Gerichtsverfahren laufen noch.
Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage geht hervor, dass der Bund bisher 390 Millionen Euro an Hersteller gezahlt hat, mit denen insgesamt 120 Vergleiche oder Klarstellungsvereinbarungen geschlossen wurden. Gewonnen hat der Bund bisher sechs Verfahren mit einem Streitwert von rund 4,7 Millionen Euro. Rechtskräftig verloren wurden zwei Prozesse, der Bund zahlte Schadensersatz in Höhe von 110.000 Euro.

Kommentar:

Nur 3 Leserkommentare:
1) „Das sollte in jedem Wahllokal ausgehängt werden.“
2) „Genau vor solchen Fleischtöpfen gilt es die AfD abzuhalten. Niemand will die willkommene Selbstbedienungsgelegenheit transparent machen.“
3) „Und Spahn bekommt ein Spitzenamt in der Union…. Da soll sich noch jemand über Politikverdrossenheit wundern.
Es muss endlich Konsequenzen haben, wenn man grob fahrlässig oder gar schuldhaft Steuergelder verschwendet!“
Merke:
Dem 3. Kommentator und jedermann kann ein Blick in das Grundsatzprogramm der AfD von 2016 (!!!) helfen:
„Einführung eines Straftatbestandes der Steuerverschwendung
Während Steuerhinterziehung auch bei vergleichsweise kleinen Beträgen in Deutschland verfolgt und bestraft wird, bleibt die ebenso das Gemeinwohl schädigende Steuerverschwendung straffrei. Die AfD will daher einen neuen Straftatbestand der Haushaltsuntreue einführen.“
Na, dann!

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