Wofür steht das „C“ bei der Union noch?

Wofür steht das „C“ bei der Union noch?

Merz verabschiedet das „C“

Die Tagespost | 10.07.25

Die Frage war klug formuliert. Und sie kam von der AfD-Abgeordneten Beatrix von Storch. Was sie aber weder irreführend, noch überflüssig macht. Bundeskanzler Merz musste auf genau diese Frage vorbereitet sein. Und deswegen kann auch seine Antwort nicht dem politischen Zersetzungswillen der AfD oder dem Zeitlimit für Antworten bei Regierungsbefragungen in die Schuhe geschoben werden. Nein, es ist Merz‘ ureigenste Antwort auf die Frage, die über die Zukunft der CDU entscheiden könnte. Und Merz ist durchgefallen. […] Die als „ultralinke Aktivistin“ kritisierte Juristin legte im Februar in einer Anhörung des Rechtsausschusses nach: Es gebe „gute Gründe“ dafür, dass die „Menschenwürdegarantie erst ab Geburt“ gelte. […] Und was genau opfert Merz? Nichts anderes als eine der Säulen, auf der unser Gemeinwesen beruht, nämlich den Begriff der unveräußerlichen, bedingungslosen Menschenwürde. […] Das ist ein Schritt hin zu einer Gesellschaft, in der Menschenwürde begründungspflichtig ist. Wenn Menschsein alleine nicht mehr genügt, um in den Genuss der Menschenwürde zu kommen, wer ist dann nach den ungeborenen Kindern dran? Oder wie die Bischöfe Voderholzer und Oster es gestern in einer Stellungnahme ausgedrückt haben: „Es darf in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben.“ Wenn die CDU dafür nicht mehr einsteht, ist die Partei am Ende.

Kommentar:

Wenn die CDU (nicht nur in diesem Punkt) am Ende ist, dann muss man eben die AfD wählen!
Sie sagt:
„Das Recht auf Leben ist ein fundamentales Menschenrecht. Ohne dieses Recht kann kein anderes Menschenrecht in Anspruch genommen werden. Durch die Befruchtung wird aus der Eizelle ein menschlicher Embryo. Das Lebensrecht des ungeborenen Kindes steht aber einem Wunsch der Mutter auf Abtreibung diametral entgegen. […]
Die verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung ist in vielen Fällen zu einem formalen Verwaltungsakt verkümmert und befördert eine Bagatellisierung dieses schwerwiegenden Eingriffs. Sie muss stattdessen dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen. Wie vom Bundesverfassungsgericht zur Bedingung gestellt, ist regelmäßig die Wirksamkeit der Beratungsscheinregelung zu überprüfen.
Trotz der weiterhin extrem hohen Abtreibungszahlen ist das bis heute nicht erfolgt. Die Beratungspraxis wird somit aktuell nicht mehr durch das Grundgesetz gedeckt (Untermaßverbot lt. Az. 2 BvF 2/90).
https://www.afd.de/wp-content/uploads/2025/02/AfD_Bundestagswahlprogramm2025_web.pdf
Seite 146 ff.

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