Haben Sie das gewusst?
Weltweit mehr Opfer weiblicher Genitalverstümmelung als angenommen
Das CSPII verweist darauf, dass in der islamischen Lehre zahlreiche Referenzen zu FGM existieren. Auch in der islamischen Rechtswissenschaft wird diese Praxis befürwortet. „Aus islamischer Sicht ist die ‘weibliche Beschneidung’ ein integraler Bestandteil des Muslimseins. Der Begriff impliziert eine Gleichsetzung mit der männlichen Beschneidung, die in allen Rechtsordnungen legal ist und allgemein als harmlos und ethisch akzeptabel angesehen wird“, heißt es in der Studie. […]
Milan Podlipný, Mitbegründer und CEO des CSPII, sieht in der Studie einen dringenden Handlungsaufruf: „Die islamische Lehre rechtfertigt eine Vielzahl von Praktiken, die mit grundlegenden Menschenrechten unvereinbar sind. Wir müssen diese Lehre furchtlos analysieren und konkrete Schritte setzen, um weiteres Leid zu verhindern.“
Kommentar:
Die Position der AfD ergibt sich aus ihrem Grundsatzprogramm. Hier ein Auszug:
„Die AfD bekennt sich uneingeschränkt zur Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit. Einer islamischen Glaubenspraxis, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, unsere Gesetze sowie gegen die jüdisch-christlichen und humanistischen Grundlagen unserer Kultur richtet, tritt die AfD aber klar entgegen.“
Dass die Zahl der betroffenen Frauen in Deutschland „bei etwa 104.000 liegen“ soll, warf beim Kommentator die Frage auf, ob und wie denn unser Staat Frauen gegen Genitalverstümmelung schützt. Hier können Sie es nachlesen und erfahren auch, was Genitalverstümmelung konkret bedeutet:
https://www.bundestag.de/resource/blob/557600/f56055a9a0d7a4dc25096a798d8c8569/wd-7-075-18-pdf-data.pdf
Aber haben Sie jemals etwas von einem Prozess gegen die Täter gehört?
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