Zwei hervorragende Leserkommentare

Zwei hervorragende Leserkommentare

Innenminister Maier verteidigt Demokratiecheck von AfD-Landrat

DIE WELT | 29.06.23

Maier sagte, vor der Wahl habe der Wahlausschuss des Landkreises die Kandidaten im Wesentlichen nur formal prüfen können. „Da geht es darum, ob die eingereichten Unterlagen vollständig sind und die Wahlvorschläge den gesetzlichen Anforderungen grundsätzlich entsprechen und somit als gültig zuzulassen sind“, sagte der Innenminister.

Kommentar:

1. Leserkommentar- an Kürze und Prägnanz nicht zu toppen:
„Die Wählbarkeit wird nach der Wahl geprüft?“

2. Leserkommentar – aufgrund fachlicher Kompetenz unbedingt lesenswert:
„Eine der Voraussetzungen der Wählbarkeit zum Landrat in Thüringen ist nach § 28 Abs. 2 iVm. § 24 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz die Gewähr dafür, daß der Bewerber jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt. Nach Art. 22 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlordnung muss der Wahlausschuss einen Bewerber, der den Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzeses und dieser Verordnung nicht entspricht, streichen und damit zur Wahl nicht zulassen. Die Normen findet der geneigte Leser hier: https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-KomWGTHV11P24
https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-KomWOTH2009V6P53
Daher verwundert die Aussage des Herrn Innenministers des Freistaats Thüringen über eine im „Wesentlichen nur formale“ Prüfung durch den Wahlausschuss. Noch irritierender wird das Ganze nach Lektüre von § 32 Abs. 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz. Nach dieser Norm hat die Rechtsaufsichtsbehörde bereits „bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen auf die Ein-haltung der Wahlvorschriften hinzuwirken“. Dennoch sieht die Aufsichtsbehörde bei unveränderter Sachlage einen Anlass für die Prüfung der Wählbarkeit von Herrn Sesselmann erst nach dessen erfolgter Wahl zum Landrat. Warum wurde sie vorher nicht tätig, obwohl sie dazu bei Zweifeln an der Verfassungstreue von Herrn Sesselmann gesetzlich verpflichtet gewesen wäre? https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-KomWGTHpP32
Vielleicht schaltet sich Herr Ministerpräsident Ramelow ein und wirkt auf eine Beendigung des Prüfverfahrens hin – auch angesichts eigener Erfahrungen mit übergriffigem Verhalten von Ver-fassungsschutzbehörden. https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20130917_2bvr243610.html

(411)