Man glaubt es nicht!
Zweifel an Tauglichkeit? — AfD-Landrat muss zum Demokratie-TÜV
t-online.de | 27.06.23
Weil die AfD in Thüringen als gesichert rechts-extrem eingestuft wurde, prüft das Landesverwaltungsamt nun die Tauglichkeit des neuen Landrats. […] Hintergrund sind Regeln im Thüringer Kommunalwahlgesetz. Darin heißt es, als Landrat dürfe nicht gewählt werden, „wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt“.
Kommentar:
Jetzt hört der Spaß langsam auf. Man darf gespannt sein, was den selbst ernannten Demokraten noch alles einfällt, um eine auch vom Bundeswahlleiter zu Wahlen zugelassene Partei, also eine verfassungstreue Partei, zu bekämpfen – bis aufs Messer!
(Markus Söder: „Die AfD hat mal ein Plakat gemacht: ‚Strauß hätte die AfD gewählt‘ – falsch! Strauß hätte sie bis aufs Messer bekämpft. Und das tun wir auch.“)
(482)