„Regierungskritik ist kein Straftatbestand“
Nun bringt schon ein böser Satz die Regierung an den Rand des Nervenzusammenbruchs
Das Bundesverfassungsgericht hat die Regierung Scholz dazu verdonnert, die Einschüchterung von Journalisten zu unterlassen. „Dem Staat kommt kein grundsätzlich fundierter Ehrenschutz zu“, heißt es in einem Beschluss, den das Gericht vergangene Woche veröffentlichte. „Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten“, so das Gericht. „Die Zulässigkeit von Kritik am System ist Teil des Grundrechtestaats.“
Die Abmahnung ist ein außergewöhnlicher, ja spektakulärer Vorgang. Wann ist es in der Geschichte der Bundesrepublik schon einmal vorgekommen, dass die Regierung höchstrichterlich an die Beachtung der Meinungsfreiheit erinnert werden musste? […]
Wir haben es mit einer Regierung am Rande des Nervenzusammenbruchs zu tun, anders lässt sich die Lage nicht mehr deuten.
Kommentar:
Die AfD sieht die Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik als höchst gefährdet an und ist mit dieser Einschätzung nicht allein:
1) Nicht weniger als 60 % der Deutschen geben an, dass man seine Meinung nicht mehr frei äußern könne.
Vgl. DIE ZEIT vom 19.13.2023
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-12/meinungsfreiheit-zensur-studie-freiheitsindex-deutschland-2023
„Noch nie gab es in der Bundesrepublik so große Bedenken, politische Meinung frei zu artikulieren.
Nur Anhänger der Grünen sind noch von der Meinungsfreiheit überzeugt.“
Das sollte zu denken geben!
2) Es gibt nur wenige Journalisten – wie Jan Fleischhauer – , die die Gefahr sehen und benennen.
3) Nun ermahnt sogar das Bundesverfassungsgericht die Regierung zur Beachtung der Meinungsfreiheit, immerhin ein Grundrecht in unserer Demokratie!
4) Und was plant Innenministerin Faeser mit dem Bundesverfassungsschutz? Sie wissen es.
Dazu hat der Kommentator einen sehr interessanten Beitrag des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vom 20.03.2024 gefunden mit dem Titel „Verunglimpfung des Staates – zur Grenzziehung zwischen strafbarem und straffreiem Verhalten im geltenden Strafrecht“ (Zugang im vorhergehenden Beitrag der Presseschau „Kennen Sie das? Wissen Sie davon?“)
(376)