Die FAZ als Blinde im Bad der Medien

Die FAZ als Blinde im Bad der Medien

Die AfD als Märtyrer im Bad der Meinungsfreiheit

FAZ | 29.04.16

Die AfD stellt Forderungen, die oft weder rechts noch links sind – sie sind nur realitätsfern. Ideen kommen aus dem Bauch heraus, sind aber nicht zu Ende gedacht. […] Stets von neuem anhebende, raunende Grundsatzdebatten sind ihre liebste Übung. […] Die AfD liebt das Spiel mit dem Feuer, aber ihre Politiker denken nicht vom Ende her. […] Man sollte sie einfach öfters – ganz nüchtern – nach den Konsequenzen ihrer Parolen fragen.

Kommentar:

Entschuldigung – aber so viel Unsinn war selten in der FAZ zu lesen.
– Die Forderungen der AfD sind laut FAZ realitätsfremd. Darüber kann man ja sachlich diskutieren. Dann aber muss auch die Frage gestellt werden, ob sich nicht schon (zu) viele politische Entscheidungen der Altparteien als realitätsfern erwiesen haben.
– „Ideen kommen aus dem Bauch heraus, sind aber nicht zu Ende gedacht“. Auch hier die Frage: War z.B. die Merkel-Entscheidung, alle Flüchtlinge/Migranten ohne Absprache mit den anderen EU-Ländern ins Land zu lassen nicht auch eine „Bauchentscheidung“ (als humanitärer Imperativ „verkauft“), aber – wie wir an Merkels Politik-„Wende“ erkennen – „nicht zu Ende gedacht“ bzw. „nicht vom Ende her“?
– Welchen Informationswert hat die FAZ-Formulierung „raunende Grundsatzdebatten“? „Raunt“ der Artikel nicht selbst von Gefahren durch die AfD? Was soll der Quatsch?
– Sollte man (auch die FAZ) nicht auch die Altparteien einfach „öfters – ganz nüchtern – nach den Konsequenzen ihrer Parolen fragen“? Vielleicht braucht man das aber gar nicht; denn die Parteien spüren die Folgen schon bei den neuesten Wahlergebnissen. Auch die FAZ scheint die Folgen zu spüren: Bei den meisten Artikeln zu Flüchtlingsthemen und AfD lässt sie keine Leserkommentare zu. Warum nur?
– Es fehlt in dem Artikel auch die intellektuelle Redlichkeit. Die FAZ weiß ganz genau, dass Frauke Petry in dem oft falsch zitierten Interview nie „den Einsatz von Schusswaffen (erwog), sondern – als ultima ratio – auf ein Gesetz verwiesen hat, das seit dem 10.03.1961 in Kraft ist und zuletzt am 31.8.2015 (!!!) neu gefasst worden ist. Alle Bundestagsabgeordneten müssten den Text also kennen; denn der Bundestag muss zugestimmt haben. Vor allem der Bundesjustizminister Maaß (SPD) müsste den Gesetzestext kennen, schließlich hat er ihn mit der juris GmbH ins Netz stellen lassen.

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