Unheimliche Parallele zum „Heimtückegesetz“?

Unheimliche Parallele zum „Heimtückegesetz“?

Hassrede-Gesetze – Die Erziehung von Untertanen

Cicero | 10.04.24

Wenn der Faschismus wiederkommt, wird er nicht sagen, ich bin der Faschismus, sondern er wird sagen: Ich bin der Antifaschismus.“ Dieses berühmte Zitat von Ignazio Silone, einem mutigen Kämpfer gegen den italienischen Faschismus, wird mir immer unheimlicher in seiner prophetischen Botschaft. Die jüngsten Aussagen des Leiters des Verfassungsschutzes erinnern mich an einen juristischen Schachzug, mit dem die Nationalsozialisten 1933 und 34 ihre Macht gesichert haben. Das „Heimtückegesetz“ kriminalisierte alle Meinungsäußerungen, die das Ansehen des Reiches, der Regierung oder der NSDAP beschädigen konnten. […] Entscheidend ist der Passus aus dem 2. Paragraphen: „Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht“ wird mit Gefängnis bis zu fünf Jahren bestraft.

Kommentar:

Auch ein Blick in das Strafgesetzbuch der DDR macht nachdenklich:
„§ 106. Staatsfeindliche Hetze. (1) Wer mit dem Ziel, die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik zu schädigen oder gegen sie aufzuwiegeln,
1. Schriften, Gegenstände oder Symbole, die die staatlichen, politischen, ökonomischen oder anderen gesellschaftlichen Verhältnisse der Deutschen Demokratischen Republik diskriminieren, einführt, herstellt, verbreitet oder anbringt; […]
3. Repräsentanten oder andere Bürger der Deutschen Demokratischen Republik oder die Tätigkeit staatlicher oder gesellschaftlicher Organe und Einrichtungen diskriminiert;[…]
wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.“
https://www.verfassungen.de/ddr/strafgesetzbuch68.htm

Man kann noch weiter zurückgehen:
„Es ziemt dem Untertanen, seinem Könige und Landesherrn schuldigen Gehorsam zu leisten und sich bei Befolgung der an ihn ergehenden Befehle mit der Verantwortlichkeit zu beruhigen, welche die von Gott eingesetzte Obrigkeit dafür übernimmt; aber es ziemt ihm nicht, die Handlungen des Staatsoberhauptes an den Maßstab seiner beschränkten Einsicht anzulegen und sich in dünkelhaftem Übermute ein öffentliches Urteil über die Rechtmäßigkeit derselben anzumaßen.“ Gustav von Rochow (1792-1847) preußischer Innenminister und Staatsminister
https://www.aphorismen.de/zitat/27107

Fazit: Die Meinungsfreiheit ist aktuell hochgradig bedroht.
Am 13.03.24 war dazu in der NZZ zu lesen:
„In immer engerer Taktung präsentiert die deutsche Regierung Massnahmen, die dem Schutz des Staates und der Demokratie dienen sollen, beide tatsächlich aber beschädigen. Für besondere Empörung sorgte kürzlich zu Recht, dass Familienministerin Lisa Paus gegen Meinungsäusserungen im Netz auch dann vorgehen will, wenn diese unter der Grenze der Strafbarkeit liegen. […] Die Innenministerin Nancy Faeser stiess ins selbe Horn und stellte ein gegen Rechtsextremisten gerichtetes Massnahmenbündel vor. „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen“. […] Ganz abgesehen davon, dass es sich bei „Verhöhnung“ um einen schwammigen Begriff handelt: Auch hier geht es laut Thomas Haldenwang, dem Chef des Bundesverfassungsschutzes, um „staatsgefährdendes Verhalten“ unterhalb der Grenze zur Strafbarkeit. […]
Der deutsche Inlandgeheimdienst wird […] auch und gerade dann aktiv, wenn Personen oder Gruppen gegen keinen einzigen Paragrafen des Strafgesetzbuches verstossen haben. […]
Schon einen Schritt vor der Beobachtung, beim blossen Verdachtsfall, drohen den Betroffenen schwere Sanktionen, da der Verfassungsschutz diese Einstufung veröffentlichen darf. Die daraus folgende gesellschaftliche Stigmatisierung ist also staatlich gewollt. […]
Zwar kann gegen die verschiedenen Einstufungen geklagt werden. Doch dauert es, wie derzeit der Fall der AfD zeigt, oft Jahre und setzt erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen voraus – über die der Staat stets, der Kläger in vielen Fällen aber nicht verfügt. […]
Es wäre für die deutsche Demokratie deshalb besser, sie reihte ihr Tun ein in die Praxis aller anderen liberalen Rechtsstaaten und würde den Verfassungsschutz in seiner jetzigen Form abschaffen.
https://www.nzz.ch/meinung/deutscher-verfassungsschutz-passt-nicht-zu-einer-liberalen-demokratie-hoechste-zeit-ihn-abzuschaffen-ld.1820517

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