Die AfD Wermelskirchen hat am 17.05.19 bei der Polizei Wermelskirchen Strafanzeige gestellt.
Die AfD hatte mit der Genehmigung zur Anbringung von EU- Wahlplakaten im zentralen Stadtgebiet (ohne Dhünn und Dabringhausen) insgesamt 53 Doppel-Plakate aufgehängt. Bei einer erneuten Kontrolle am 14.05.19 wurde festgestellt, daß davon 34 fehlten und 1 zerstört war.
Somit wurden 66% der Wahlplakate der AfD in Wermelskirchen entwendet, von einer Partei die bei Bundes-Wahlumfragen seit Monaten über 10% Stimmenanteil bekommt.
Hierzu erlaube ich mir folgende Bemerkungen:
- Wenn eine Demokratie gefestigt ist und Parteien rechtlich zugelassen sind, dann müssen diese Parteien auch im Rahmen des Rechts frei und ungehindert agieren können.
- Alle Parteien wären aufgerufen, für die Rechte und Freiheiten jeder zugelassenen Partei im Wahlkampf und in der politischen Auseinandersetzung einzutreten.
- Offensichtlich gibt es bei einigen Bürgern eine Diskrepanz zwischen dem was rechtlich erlaubt ist und dem was ihnen moralisch, politisch wünschenswert ist.
- Es scheint, daß dann entgegen der sonst bekundete Toleranz und der Freude an der Vielfalt nur noch der eigene Maßstab gilt.
- Hinsichtlich der allgemein eingeforderten Zivilcourage vermeine ich unverändert festellen zu können, daß sich der Mensch grundsätzlich in den letzten 100 Jahren und gerade auch nicht seit den 68er- Jahren und den Erziehungsrunden der letzten Jahre geändert hat: Wenige nur wagen aus dem Mainstream auszubrechen.
- Wenn z.B. in einer Straße 10 Plakate aufgehängt werden, wird dieser Vorgang gesehen. Gleichfalls kann davon ausgegangen werden, daß die Abnahme / Zerstörung von 10 Plakaten in einer Straße nicht unbemerkt von anderen Personen stattfindet, zumal wenn keine Plakatreste am Tatort verbleiben und somit zu vermuten ist, daß ein Pkw als Transportmittel der Abfälle genutzt wurde. Wer jedoch wollte dies anzeigen?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Lietzmann
Sprecher der AfD Wermelskirchen