Deckungslücken der Stadt Wermelskirchen im Bereich der Flüchtlingspolitik

Folgende Anfrage wurde heute am 29.05.2018 von AfD-Ratsmitglied Karl Springer an den Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen, Rainer Bleek gerichtet


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

ich bitte hiermit um Beantwortung einiger Fragen.

In einem Artikel der BM vom 18.04.2018 wird der Kämmerer, Herr Hibst, wie folgt zitiert:

„Die Zuweisungen decken keineswegs die laufenden Kosten für Integrationsarbeit“, relativiert Kämmerer Bernd Hibst die Zusage über den „Geldsegen“ aus Düsseldorf.

In vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung ist neben den Sachausgaben auch ein deutlicher Personalaufwand erforderlich.“

Vor der Flüchtlingswelle waren in den Bereichen Leistungsgewährung, Betreuung und Unterbringung jeweils ein Mitarbeiter in Vollzeit tätig, aktuell seien es in jedem Bereich drei Mitarbeiter.

„Mit dem Anteil der Integrationspauschale kann leider nur ein Teil der anfallenden Kosten gedeckt werden“

Frage 1:

Wie hoch ist nach aktuellem Stand die im Artikel angesprochene „Deckungslücke“ (Aufwand für Unterbringung, Integrationsarbeit, laufende Kosten durch Migrationsaufgaben incl. Personalkosten) bei den Aufwendungen der Stadt Wermelskirchen seit 2015?

Frage 2:

Wie viele Stellen (unbefristet/ befristet/ Praktikum etc.) wurden seit 2015 in der Stadtverwaltung und den evtl. nachgeordneten Abteilungen (Betriebshof, Ordnungsamt, Außendienst, Hausmeister etc.) in welchen Aufgabenbereichen neu besetzt oder geschaffen und welche Mehrausgaben ergeben sich dadurch für die Stadt.

Frage 3:

Gibt oder gab es seit 2015 Fälle in denen die Stadt keinen Wohnraum (Sammelunterkunft, Hotel, angemietete Wohnung etc.) incl. der üblichen Betreuungsleistungen und finanziellen Zuwendungen für zugewiesene Migranten stellen konnte und die Personen deshalb abgewiesen wurden?

Frage 4:

Bezugnehmend auf den Artikel der Rheinischen Post vom 19.05.2018: Stadt trägt Kosten für abgelehnte Flüchtlinge bitte ich um Beantwortung der Frage, ob die im Artikel geschilderte Problematik auch in Wermelskirchen besteht und ob es auch in Wermelskirchen abgelehnte und somit ausreisepflichtige Asylbewerber gibt, für die die Stadt jetzt schon oder in naher Zukunft die Kosten übernimmt oder übernehmen muss.
Was sind gegebenenfalls die Gründe, die die Abschiebung verhindern?

Mit freundlichen Grüßen

Karl Springer für die AfD Wermelskirchen

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