Deutscher Bundestag, Referat Öffentlichkeitsarbeit, verstößt gegen seine Pflichten

von Hans-Joachim Lietzmann

Deutscher Bundestag, Referat Öffentlichkeitsarbeit, verstößt gegen seine Pflichten!

In der letzten Maiwoche war ich mit einer Reisegruppe in Berlin und besuchte u.a. das Reichstagsgebäude.

Reichstagskuppel – © AfD Rheinisch-Bergischer Kreis
Bei dieser Gelegenheit entnahm meine Frau aus dem Schriftenstand das Faltblatt „Auf einen Blick, Das Plenum von dem Deutschen Bundestag in Leichter Sprache“. Die Prüfung (vom 03.06.18) ergab, daß im Internet des Deutschen Bundestages ebenfalls dieses Faltblatt mit dem Herausgabedatum „Stand: Dezember 2015“ abrufbar ist.

Dieses Faltblatt beachtet nicht die Ergebnisse der letzten Bundestagswahl und schadet dem Ansehen des Deutschen Bundestages mindestens in 3-facher Form:

Es ist eine

  • Mißachtung der Behinderten, der Personen, für die das Faltblatt gemacht wurde
  • Mißachtung des deutschen Wählers
  • Mißachtung der Parlaments, insbesondere der AfD-Abgeordneten

Zugleich ist es ein erschreckendes Zeugnis für die mangelnde Arbeit / Dienstaufsicht der Verwaltung des Deutschen Bundestages.

Viele Grüße

Ihr
Hans-Joachim Lietzmann

AfD Wermelskirchen