Diese Frage stellt die AfD schon lange
Brisantes Bundestags-Gutachten — Ist Deutschlands oberster Richter wirklich neutral?
Kommentar:
Also nicht nur die AfD hegt seit langem Zweifel an der Neutralität des BVerfG, sondern nun sogar der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags! Doch wer weiß das? Haben Sie es irgendwo gelesen oder haben Sie gar in den Öffentlich-Rechtlichen davon erfahren? Der Kommentator jedenfalls nicht. Ihm ist dieser Artikel erst 14 Tage später „zugespielt“ worden. Dabei geht es doch um eine wirklich grundsätzliche Frage des Rechtsstaats!
Abenteuerlich ist die Begründung für die fragwürdige Praxis: „Die Vorab-Informationen sollen helfen, „Entscheidungen des Gerichts im Rahmen der Berichterstattung besser inhaltlich zu erfassen und (…) einzuordnen.“
Was heißt das „übersetzt“? Schon vor der Veröffentlichung eines Urteils wird in den vom BVerfG ausgewählten Medien für die „mündigen“ Bürger die „richtige“ Bewertung des Urteils geliefert! Es geht doch wohl um „Linientreue“ durch „betreutes Denken“ – oder?
Und was wird nun passieren? Nichts!
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