Ein NDR-Beitrag, wie er sachlicher und neutraler kaum denkbar ist. Einfach Klasse!

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Parteinahe Stiftungen, Geld vom Staat – und die AfD

NDR.de | 04.03.23

Die AfD hat vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Teilerfolg in Sachen Finanzierung von Parteien und ihren Stiftungen erzielt. Rechtsexperte Horst Meier erklärt die Hintergründe des Urteils. […]
Damit ist die Ausgrenzungsstrategie vorerst gescheitert, der sich die etablierten Parteien gegenüber der neuen parlamentarischen Rechten seit Jahren verschrieben haben. Im Bundeshaushalt wurde die AfD erst gar nicht gelistet, zu Stiftungsgesprächen nicht eingeladen, ihre Anträge auf Zuteilung von Fördergeldern wurden abgelehnt. […]
Was sich da forsch gibt im sogenannten „Kampf gegen rechts“ ist, nüchtern betrachtet, eine traurige Schwundstufe demokratischen Bewusstseins. „Fair Play“, das scheint für diese Gesinnungshuberei buchstäblich ein Fremdwort zu sein: „Staatsknete für uns, aber doch nicht für die!“ Zum Glück gibt es noch Verfassungsrichter in Karlsruhe, die sich solchem Ansinnen in den Weg stellen – gibt es noch Richterinnen, die Parteienfreiheit und Gleichheit zu buchstabieren wissen.

Kommentar:

Ein ganz hervorragender „Vortrag“ (im Artikel auch hörbar zugänglich), der an Klarheit der Darstellung und der Sprache kaum zu übertreffen ist. Noch ein Beispiel:
„Denn das Grundgesetz, Artikel 21, kennt zwar demokratieverkürzende Ausnahmenormen wie das Parteiverbot und neuerdings auch den Ausschluss von staatlicher Finanzierung, mit denen die „Grundordnung“ notfalls geschützt werden soll. Aber für beide Fälle bestimmt das Grundgesetz kategorisch: „Über die Frage der Verfassungswidrigkeit sowie über den Ausschluss entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“ Dieses sogenannte „Entscheidungsmonopol“ ist eine verfahrensbezogene formale Sicherung, sie soll unbequeme Opposition vor eifernder Verfolgung schützen.“

Bitte lesen und weitergeben!

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