„Es bestand keine Lebensgefahr.“ Warum aber dann Ermittlungen „wegen versuchten Mordes“?
Kommentar:
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1) Es bestand keine Lebensgefahr.
Die bestand bei der „Menschenjagd“ in Chemnitz auch nicht. Darf ich erfahren, warum „es bestand keine Lebensgefahr“ hier zur Beschwichtigung eingesetzt wird, in Chemnitz wird in einem, zumindest der Vorfall der in dem berühmten Video zu sehen ist, viel weniger gefährlichen Tathergang der Untergang der Demokratie postuliert. Unabhängig von der Motivation der Täter in den jeweiligen Fällen finde ich einen Überfall durch Vermummte, mit Messern, eines jungen Mädchens, um Größenordnungen schlimmer. Die Darstellung in den Medien sieht genau umgekehrt aus.
2) Es gibt sehr viele im Westen die sich genauso ärgern wie die Leute im Osten. Einzig es laut zu sagen fällt schwer weil es beruflichen Selbstmord bedeutet. Trotzdem wird versucht es durch die Stimme auf dem Wahlzettel zu ändern.
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