Finanzierung von parteinahen Stiftungen – BVG fordert gesetzliche Regelung

Finanzierung von parteinahen Stiftungen – BVG fordert gesetzliche Regelung

Staatlicher Meinungskorridor für parteinahe Stiftungen

Cicero |

Jetzt hat die Ampel-Regierung endlich einen Gesetzesentwurf ins Parlament eingebracht, der die Finanzierung der parteinahen Stiftungen verfassungskonform regeln soll. Das geplante Stiftungsfinanzierungsgesetz ist allerdings völlig unzureichend und in Teilen auch verfassungswidrig.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar dieses Jahres war bemerkenswert. Immerhin geht es um hunderte Millionen Euro an Steuergeldern pro Jahr, die – so das Gericht in Karlsruhe – in verfassungswidriger Art und Weise über Jahrzehnte an politische Stiftungen verteilt wurden – und immer noch werden. Für das Haushaltsjahr 2023 sind rund 697 Millionen Euro zur Unterstützung der Parteistiftungen eingeplant.
Es ist ein echter Fortschritt, dass die Finanzierungsfrage jetzt in einem Gesetz geregelt werden soll. Das hat das Bundesverfassungsgericht allerdings in seinem Urteil vom Frühjahr erzwungen. Freiwillig haben die politischen Parteien das nicht getan. So eine grundlegende – wesentliche – Frage gehört in einer parlamentarischen Demokratie auch ins Parlament. In einem Gesetz müssen die Kriterien festgelegt werden, nach denen die Gelder – immerhin fast 700 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2023 – unter den Parteistiftungen verteilt werden.

Kommentar:

Was erfahren wir?
1) Es geht „um hunderte Millionen Euro an Steuergeldern [!] pro Jahr [!], die […] über Jahrzehnte an politische Stiftungen verteilt wurden – und immer noch werden“, aber nicht an die AfD.
2) Das Bundesverfassungsgericht hat Anfang 2023 geurteilt, dass diese Gelder „ in verfassungswidriger Art und Weise“ über Jahrzehnte an politische Stiftungen verteilt wurden.
3) Das Verfassungsgericht hat nach einer Klage der AfD angeordnet, dass die Finanzierungsfrage in einem Gesetz geregelt werden muss.
4) Die Ampel-Regierung hat nun endlich einen Gesetzesentwurf im Parlament eingebracht.
5) Die Meinung des Cicero dazu: „Das geplante Stiftungsfinanzierungsgesetz ist völlig unzureichend und in Teilen auch verfassungswidrig.“
Man darf aber sicher davon ausgehen, dass die anderen Parteien alles versuchen werden, um die AfD auszuschließen.

Für Diskussionen zum Thema lohnt es sich, den folgenden Artikel im Cicero vom 22.02.23 noch einmal zu lesen:
Urteil des Bundesverfassungsgerichts – AfD-Stiftung muss staatliche Förderung erhalten
https://www.cicero.de/innenpolitik/bundesverfassungsgericht-afd-stiftung-erika-steinbach-Desiderius-Erasmus-Stiftung

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