Grundsatzkritik am Bundesverfassungsgericht

Grundsatzkritik am Bundesverfassungsgericht

Auf den Leim gegangen

Cicero | 29.10.21

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten dritten Geschlecht ist weder logisch schlüssig – noch wird erklärt, was mit „Geschlecht“ überhaupt gemeint ist. Die Richter wissen offenbar nicht, wovon sie reden. Die Geister, die es rief, kann das Gericht deshalb nur noch mit purer Willkür dämmen. Das ist illiberal und undemokratisch.

 

Wenn man, was nicht mehr überflüssig ist, in Deutschland auf den seit Jahrtausenden bekannten Sachverhalt hinweist, dass es nur zwei Geschlechter gibt und die Geschlechtszugehörigkeit von objektiven biologischen Fakten, nicht vom subjektiven Empfinden abhängig ist, wird einem von gewissen Kreisen unter anderem gern das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum sogenannten dritten Geschlecht vorgehalten. Dieses Urteil zeigt jedoch lediglich, dass das BVerfG sich hat schlecht beraten lassen und dass der kulturelle Einfluss unwissenschaftlicher Ideologien auch institutionell mächtiger ist, als liberalen Demokraten lieb sein kann. Das Urteil ist nämlich nicht so sehr „progressiv“ denn, wie im folgenden gezeigt wird, begrifflich unklar, empirisch haltlos und logisch unschlüssig.

Kommentar:

Ein anspruchsvoller Artikel, aber deshalb auch lesenswert. Er zeigt, dass die Demokratie auch davon lebt, dass es in ihr genügend Menschen geben muss, die sich mit grundsätzlichen Fragen auseinandersetzen können und es – auch öffentlich – tun.

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