Hält sich die Bundesregierung an Recht und Gesetz?

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Asylbewerber – Die deutsche Dublin-Irritation

Die Zeit | vom 01.09.15

Das Dublin-Verfahren der Europäischen Union sieht eigentlich vor, dass Flüchtlinge grundsätzlich in dem Land das Asylverfahren durchlaufen, in dem sie ankommen. Deutschland legt im Artikel 16a des Grundgesetzes fest, dass, „wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist (…)“, sich nicht darauf berufen kann, Asyl zu erhalten. Aber die Flüchtlinge am Budapester Bahnhof wollten nach Deutschland – und Österreich sowie Ungarn ließen sie durchreisen. Vertreter beider Länder forderten von Deutschland Klarheit darüber, ob die Dublin-Regelung überhaupt noch gilt.

Kommentar:

Hätten Sie sich jemals vorstellen können, dass EU-Länder einmal voneinander Klarheit fordern würden, ob vereinbarte Regeln noch gelten? Sollten wir nicht einfach mal fragen, ob Parken im Halteverbot eigentlich noch als strafbar gilt oder das Nicht-Zahlen von Steuern?