Haushalts-/Schuldensituation der Stadt Wermelskirchen

Haushalts-/Schuldensituation der Stadt Wermelskirchen

Bezugnehmend auf den Artikel in der Bergischen Morgenpost (siehe beigefügte Fotos) äußert sich die AfD-Wermelskirchen:

Der Plan

Der Zeitpunkt 2021, an dem die Stadt Wermelskirchen gemäß der Haushaltssicherungsplanung einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen soll rückt immer näher. Desgleichen der Zeitpunkt an dem für die Bundesländer und den Bund die Schuldenbremse greifen soll. Wer aber die Presseberichte zur Ausgabenpolitik des Bundes und der Länder verfolgt, wird zunehmend Zweifel bekommen, wie diese Vorgabe erreicht werden soll.

Bund und Länder

Jeder Spielraum durch die zurzeit noch sprudelnden Steuereinnahmen wird genutzt um „Nachfrage-Bedürfnisse“ zu befriedigen. Bei den aktuellen Beratungen zur Änderung des Länderfinanzausgleichs ist erneut ein typischer „Kompromiss“ zu erwarten: Wie auf dem Basar stimmt jedes Land nur zu, wenn es auf Kosten des Bundes (der Steuerzahler) ein Stück von dem ca. 8 Mrd-Kuchen abbekommt und man anschließend einen „Erfolg“ vermelden kann.

Bund und Länder fordern den Ausbau der Inklusion, der Kindergärten, des Brandschutzes und erlassen entsprechende Gesetze. Ebenfalls ist ein großes Schlagwort „Willkommenskultur“ und Hilfe für Flüchtlinge und Asylantragsteller. Jedoch, die zeitgerechte, absehbar erforderliche Bereitstellung der finanziellen Mittel an die Kommunen erfolgt nicht. So fordern diese (siehe Artikel der BM vom 04.08.15) nun nachträglich die Kosten der Inklusion ein. Gleiche Forderungen und Streit ergeben sich um die Bezahlung der Kosten für die Aufnahme der Flüchtlinge/Asylantragssteller (RGA vom 05.08.15).

Wermelskirchens unerfüllbare Wünsche
Wenn in der BM in Bezug auf den Haushaltssicherungsplan auf die geplanten Vorhaben der Stadt Wermelskirchen im Bereich Sport (Hallenbad, Kunstrasenplätze) verwiesen wird, so stellt sich doch zumindest die Frage einer Priorisierung der Vorhaben. Andernfalls bieten sich als Alternative nur die Erhöhung der Einnahmen über die Grundsteuern / Gebühren an. Zwar ist natürlich die Ansiedlung von neuem Gewerbe/ Verbesserung der Ertragslage der Unternehmen erstrebenswert, wie es die Bürgermeisterkandidaten bei der Befragung angesprochen haben (BM vom 01.08.). Jedoch, eine Ertragsverbesserung ist nicht gesichert.

Die Anhebung der Gewerbesteuern ist im Haushaltssicherungsplan überdies schon vorgesehen. Nach dieser Planung der Stadt werden die – eigentlich gesetzeswidrigen – Kassenkredite (die in Baden- Württemberg so nie zugelassen würden) bis 2017 auf ca. 43 Mio Euro ansteigen. Die Frage drängt sich auf, wie man die Schulden abtragen will.

Im Zusammenhang mit der kürzlich vorgestellten voraussichtlichen Bevölkerungsentwicklung von Wermelskirchen (Verlust von ca. 2000 Einwohner bis 2030) muß auch unserer Stadt die Konsequenzen betrachten: die Wirtschaftskraft der Stadt wird strukturell sinken und zugleich wird sich die Höhe der Schulden auf weniger Einwohner verteilen, d. h. auch wenn die Schulden insgesamt nicht steigen, werden sie sich je Einwohner erhöhen!

Wer in die Zukunft sieht kann eigentlich nur zu dem Schluß kommen: Für Kommunen wie Wermelskirchen kann es bei dem gegebenen Schuldenstand nur darum gehen die Substanz an Infrastruktur und Wohnkultur zu erhalten. Bei Betrachtung der fortlaufenden normalen Preis- und Lohnsteigerungen, der zunehmenden Verwaltungs- (Gesetzes)auflagen (die keine Personalreduzierungen erwarten lassen) ist grundsätzlich kein Spielraum für „was hätten Sie denn gerne“.

Kommunen in der Gesetzgebungsphase zu passiv
Das Beispiel Inklusion zeigt auf: Es wäre sinnvoller gewesen, die Städte/Kreise hätten sich vor oder unmittelbar nach der Verabschiedung der entsprechenden Landesgesetzgebung geschlossen gegen den Vollzug der Maßnahmen gewendet. Dies mit dem Hinweis auf die fehlenden Mittel und des Verstoßes gegen Haushaltsgesetze. Nachträglich eine Klage gegen das Land anzustreben ist zu begrüßen. Ein Erfolg ist aber fraglich, zumal der Finanzminister die Schuldenbremse näher kommen sieht.

Die Inklusion (bauliche und Personal-Maßnahmen), der Ausbau der Kinderbetreuung, Maßnahmen des verbesserten Brandschutzes, Kostenübernahmen für Zuwanderer, um 6,9% gestiegene Ausgaben für Sozialhilfe in NRW in 2014 (RGA vom 06.08.15), steigende Soziale Kosten bei einer alternden Bevölkerung u.v.a.m. lassen erwarten, daß der Schuldenstand der Kommunen zunimmt und/oder die Steuern und Gebühren weiter erhöht werden müssen.

Überdies steht die große Hoffnung über allen heutigen Entscheidungen:
Daß uns die Schulden Griechenlands oder anderer EU-Länder in einem „Länderfinanzausgleich“ nicht eines Tages „auf den Kopf fallen“ und in 10-20 Jahren die Kapitalmarktzinsen nicht auf 3-4% ansteigen werden. Wenn doch – dann wehe uns!!

AfD Wermelskirchen