Ist das Gutachten „inhaltlich derart substanzlos, dass es die AfD entlasten würde“?

Ist das Gutachten „inhaltlich derart substanzlos, dass es die AfD entlasten würde“?

Verfassungsschutz in Sachsen — Geheimdienst-Kontrolleur darf AfD-Gutachten nicht einsehen

JF-Online | 27.03.24

Die AfD in Sachsen ist „erwiesen rechtsextrem“ – sagt der Landesverfassungsschutz. Doch nicht einmal das Gremium des Landtags, das den Inlandsgeheimdienst kontrolliert, bekommt das Gutachten dazu zu sehen. Was hat der Innenminister zu verstecken?

Kommentar:

Kann es in einem demokratischen Rechtsstaat sein, dass ein öffentlich Beschuldigter nicht erfahren darf, was ihm konkret vorgeworfen wird? Wie soll sich so jemand verteidigen können?
Und wie soll eine Parlamentarische Kontrollkommission im Landtag ihrem Auftrag entsprechen können, wenn sie keinen Einblick in Gutachten des Verfassungsschutzes bekommt? Oder gilt das nur bei der AfD?

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