Linke Intoleranz bis zum Aufruf zum Verfassungsbruch
Kölner „Marsch für das Leben“ – Grüne drohen der CDU
Kommentar:
1) Wie halten es die Grünen eigentlich mit der Meinungsfreiheit und Demonstrationsfreiheit, die im Grundgesetz garantiert sind? Vgl. den Eintrag bei Wikipedia: „Eine Demonstration, verkürzt auch Demo, ist eine in der Öffentlichkeit stattfindende Versammlung mehrerer Personen zum Zwecke der gemeinsamen Meinungsäußerung. […] In Deutschland ist das Demonstrationsrecht ein Grundrecht, das im Artikel 8 des Grundgesetzes verankert ist.“
Stehen die Grünen noch dahinter?
2) Die Frage ist auch deshalb berechtigt, weil in einer mit Steuermitteln geförderten Kampagne des Bundesfamilienministeriums unter Ministerin Paus von den Grünen propagiert wird: „Es heißt Grundrecht auf Meinungsfreiheit und nicht Grundrecht auf Scheißelabern“!
3) Wie tolerant die linke Szene ist, zeigt mit aller Deutlichkeit der folgende Aufruf gegen den Marsch für das Leben in Köln: Das Bündnis ProChoice Köln will den Marsch für das Leben „mit aller Entschlossenheit nerven, stören, verhindern!“ Um es noch einmal deutlich zu sagen: Das Bündnis will ausdrücklich verhindern [!] , dass Mitbürger von der friedlichen Ausübung eines Grundrechts Gebrauch machen. Damit handeln sie gegen die Verfassung und rufen zum Verfassungsbruch auf! Und das stört niemanden?
https://tacker.fr/node/12130
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