„Nachhilfe in Demokratie“ für Merkel

„Nachhilfe in Demokratie“ für Merkel

Verfassungsgericht stärkt Rechte der Abgeordneten auf Kontrolle der Bundesregierung

Focus | 07.11.17

Die Bundesregierung ist grundsätzlich verpflichtet, Anfragen der Parlaments öffentlich zu beantworten, weil das Parlament ansonsten „Rechtsverstöße und vergleichbare Missstände in Regierung und Verwaltung nicht aufdecken kann, wie das Gericht in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied. Grenzen des Informationsrechts sieht Karlsruhe erst, wenn Antworten das Staatswohl gefährden würden. (Az. 2 BvE 2/11)

Kommentar:

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„Auch Merkel muß begreifen, dass sie nichts weiter ist, als die vom Parlament gewählte Kanzlerin. Sie selbst ist gar nichts, das Parlament ist Alles. Genau das ist Demokratie. Das Urteil heute war ein Schlag ins Gesicht für Merkel. Da ist sie noch Kanzlerin und hat nicht einmal die Demokratie verstanden. Erbärmlicher geht es kaum noch.“

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