Seit wann und warum ist das verboten?

Seit wann und warum ist das verboten?

AfD-Funktionär arbeitet beim Verfassungsschutz

FAZ | 20.09.18

Beim sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz soll seit Jahren ein Funktionär der AfD beschäftigt sein. Hendrik S. soll laut eines Berichts des ARD-Magazins „Panorama“ Mitglied der Landesprogrammkommission der Partei und dort als Leiter des Fachausschusses 5 zuständig für die Erarbeitung von Konzepten im Bereich Innere Sicherheit, Justiz und Datenschutz sein. Im Interview mit „Panorama“ bestätige er diesen Sachverhalt. In dem Gespräch habe der Mann gesagt, er sehe kein Problem darin, seine Arbeit als Verfassungsschützer mit seinem Engagement bei der AfD zu vereinbaren: „Unabhängig von dem, was man macht, kann man sich politisch organisieren und engagieren“, habe er „Panorama“ zufolge gesagt.

Kommentar:

Qualitätsjournalismus in der FAZ? Hier: Fehlanzeige. Es wird nur in Form der indirekten Rede im Konjunktiv nacherzählt, was in Panorama gesendet wurde. Außerdem: Mit der Überschrift wird doch wohl subtil suggeriert, dass es eigentlich nicht angehen könne, dass ein AfD-Funktionär beim Verfassungsschutz arbeite. Die FAZ hält es aber nicht für nötig, sich mit dieser Frage inhaltlich auseinanderzusetzen.
Immerhin wird nicht unterschlagen, dass für das Landesamt „gelte, dass Mitgliedschaften oder Funktionen in einer nichtextremistischen Partei [!!!] beamtenrechtlich als solche kein Hindernis für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst sind.“ [Indikativ!]
Wenn das aber so ist, warum dann der Artikel in der FAZ?
Und warum sollte dann der Landesvorstand der AfD in Sachsen dazu eine Stellungnahme abgeben?
Der Artikel hat ein „Geschmäckle“.

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