Unter Ministerin Ursula von der Leyen
Verteidigungsministerium zahlte 155 Millionen Euro an Berater
Kommentar:
Wieder einmal Fragen über Fragen:
1) Wieviel Fachkompetenz hatte eigentlich Frau von der Leyen und wieviel haben ihr Ministerium und die Spitzen der Bundeswehr?
2) Warum haben das Verteidigungsressort und die damals noch amtierende Ministerin von der Leyen zunächst [im Juli!] keine Angaben gemacht?
3) Sollte etwa das Verfahren um die Berufung von Frau von der Leyen zur EU-Kommissionspräsidenten durch die Veröffentlichung der desaströsen Zahlen nicht „belastet“ werden?
4) Wenn es nicht nur um die Summe geht, sondern auch um Vorwürfe von unkorrekter Auftragsvergabe bis hin zu Vetternwirtschaft, hat dann auch dafür nicht letztlich die Ministerin die Verantwortung?
5) Wieso wird die gerade ausgeschiedene Verteidigungsministerin und künftige EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nur „wahrscheinlich“ auch noch vom Ausschuss befragt? Ist das nicht ein „Muss“?
Dazu bemerkt ein Leser: „Auf diese „Wahrscheinlichkeit“ darf der Bürger gespannt sein, wenn vdL erst einmal in Brüssel residiert!“
Ein anderer fragt: „Wann fangen wir in unserem Land an, die Verantwortlichen haftbar zu machen?“
Hinweis: Wählen Sie die AfD; denn in ihrem Grundsatzprogramm findet man unter dem Punkt 1.6.2: Einführung eines Straftatbestandes der Steuerverschwendung.
Während Steuerhinterziehung auch bei vergleichsweise kleinen Beträgen in Deutschland verfolgt und bestraft wird, bleibt die – ebenso gemeinwohlschädigende – Steuerverschwendung straffrei. Skandalöse Baukostenüberschreitungen, unsinnige Beschaffungsmaßnahmen und verschwenderische Prestige-Projekte von Amtsträgern und Behördenleitern bleiben aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage weitgehend straffrei. Die AfD will einen neuen Straftatbestand der Haushaltsuntreue einführen. Die Regelung soll die Rechte der Steuerzahler stärken und die Bestrafung von groben Fällen der Steuergeldverschwendung durch Staatsdiener und Amtsträger ermöglichen.“
https://www.afd.de/wp-content/uploads/sites/111/2018/01/Programm_AfD_Druck_Online_190118.pdf
Frage:
Haben Sie je in einer Zeitung oder in den Öffentlich-Rechtlichen Medien etwas davon erfahren?
Haben Sie je gehört, dass sich die anderen Parteien damit „inhaltlich“ auseinander gesetzt hätten?
Zum Schluss noch zwei Leser der ZEIT, die sich nur noch in Sarkasmus retten können:
a) „Betreutes Regieren – Die Mitglieder unserer Regierung dürfen nicht alleine gelassen werden! Wie Alte, Kranke, Schwache und Haustiere, haben sie ein Recht auf Betreuung. Schließlich haben wir einen Sozialstaat. Die externen Betreuer tun ihr Bestes. Ohne sie würden die Mitglieder der Bundesregierung und der Ministerien morgen hilflos auf den Straßen herumirren und in Containern nach Essbarem suchen.“
b) „Intensiv-Betreuung – Natürlich gibt es immer wieder Fälle, wo die herkömmliche Betreuung nicht ausreicht. Besonders Hilfsbedürftige werden deshalb einer Intensiv-Betreuung in Brüssel zugeführt.“
(1892)