Unterschiedliche Interpretationen

Unterschiedliche Interpretationen

EuGH erklärt Durchwinken von Flüchtlingen für rechtswidrig

Deutsche Wirtschafts Nachrichten | 26.07.17

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Dublin-Regeln in Extremsituationen nicht beliebig außer Kraft gesetzt werden dürfen. Auch als sich vor zwei Jahren hunderttausende Menschen auf den Weg über die Balkanroute machten, hätten sich die EU-Staaten an ihre Regeln halten müssen. Auch bei großen Bewegungen müssen Flüchtlinge ihren Asylantrag in dem Land stellen, in dem sie als erstes EU-Boden betreten haben, entschied der EuGH am Mittwoch. Allerdings dürfen sich EU-Staaten freiwillig für aufgenommene Flüchtlinge zuständig erklären – wie dies Deutschland 2015 getan hatte.

Kommentar:

Interessant sind die unterschiedlichen Interpretationen des Urteils, die der Artikel nennt.
Interessant aber auch, wie unterschiedlich die Presse die Nachricht in ihren Überschriften bewertet:
1) Merkel im Recht oder nicht?
http://cicero.de/aussenpolitik/eughurteil-zu-fluechtlingspolitk-merkel-im-recht-oder-nicht
Auch der Cicero verweist auf die unterschiedlichen Interpretationen und macht den Originaltext zugänglich.
2) Massen- Grenzübertritte waren eindeutig illegal
http://www.krone.at/oesterreich/massen-grenzuebertritte-waren-eindeutig-illegal-eugh-zur-asylkrise-story-580408
3) Das Durchwinken der Flüchtlinge hat ein Ende
https://www.welt.de/politik/ausland/article167071984/Das-Durchwinken-der-Fluechtlinge-hat-ein-Ende.html
4) EuGH-Urteil erleichtert Abschiebungen
(Kölnische Rundschau am 27.07.17)

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