Voraussetzungen für eine Asylgewährung

Voraussetzungen für eine Asylgewährung

Menschenrecht auf Internet?

FAZ | 16.09.15

Auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird das Asylrecht erläutert. Dort steht, dass eine politische Verfolgung vorliegt, wenn Einzelne aufgrund ihrer politischen Überzeugung, ihrer religiösen Grundentscheidung oder für sie unverfügbarer Merkmale, die ihr Anderssein prägen, staatliche oder quasistaatliche Rechtsverletzung erleiden. Diese muss auf den Ausschluss der betreffenden Person aus der Gemeinschaft zielen. Allgemeine Notsituationen, heißt es weiter, „wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind damit als Gründe für eine Asylgewährung grundsätzlich ausgeschlossen. […].“ Bei einer Einreise über einen sicheren Drittstaat sei die Anerkennung als Asylberechtigter ausgeschlossen.
Der Text trägt das Datum vom 12. Dezember 2012. Ist er heute noch gültig? Oder wird das Asylrecht inzwischen als politische Leuchtschrift ein- und ausgeschaltet je nachdem, welchen Eindruck die Exekutive gerade von der innenpolitischen Stimmung hat?

Kommentar:

Dank an die FAZ für die Informationen über das geltende Asylrecht (was kaum jemand kennt), wobei auch hier schon wieder gefragt wird, ob der Staat sich überhaupt daran hält. Warum kann sich eine Regierung, warum können sich Länder der EU und die EU selbst immer wieder über geltendes Recht hinwegsetzen, ohne dass sie sich dafür rechtfertigen müssen? Das könnte fatale Folgen für das Rechtsbewusstsein der Bevölkerung haben. Was, wenn sich einfache Bürger auch einmal über geltendes Recht hinwegsetzen würden – unter Berufung auf die Beispiele der Politik?
Was die Informationen zu der These betrifft, dass Internet-Zugang und die Bereitstellung von Endgeräten vom Menschenrecht gefordert würden, so fällt einem nur ein, dass es wohl nichts an Unfug gibt, was nicht von irgendjemandem gedacht werden könnte.