Wider die Verlogenheit und für den „Mut zur Wahrheit“

Wider die Verlogenheit und für den „Mut zur Wahrheit“

Bitte, liebe Politiker: Hört auf, bei Ehrenmorden aus falscher Toleranz zu schweigen

Focus | 13.08.21

Seit 2015 ist die Zahl der Ehrenmorde rapide angestiegen. Jeder einzelne dieser Morde liefert uns als Gesellschaft Anlass dafür, ohne Tabus auf Ursachenforschung zu gehen. Die Wahrheit ist schmerzhaft und bitter, […] Mitten in Deutschland sind Orte entstanden, an denen das Grundgesetz nicht einmal das Papier wert ist, auf dem es geschrieben wurde. […] Sonst wird leidenschaftlich über Emanzipation gesprochen, warum nicht beim Thema Ehrenmord? […] Indem wir uns dem Thema verweigern, verharmlosen und kulturrelativistisch argumentieren, machen wir uns alle mitschuldig.

Kommentar:

Wer sich nicht „mitschuldig“ macht, ist die AfD, die aber dafür als „islamophob“ verteufelt wird.
Lesen Sie zum Beleg, was die AfD in ihrem Wahlprogramm schreibt (Seite 84-87):
https://www.afd.de/wp-content/uploads/sites/111/2021/06/20210611_AfD_Programm_2021.pdf

 

Klarer geht es nicht:
„Der Unterdrückung muslimischer Frauen stellt sich die AfD entgegen und fordert in allen Bereichen die Gleichberechtigung von Mann und Frau.“ (Seite 86)

 

Und auf Seite 84 liest man:
„Muslime, die sich integrieren und unsere Grundordnung und die Grundrechte anerkennen, sind geschätzte Mitglieder unserer Gesellschaft.“

 

Frage:
In welchen Medien wird diese klare Aussage der AfD den Bürgern vermittelt??? Man lügt zwar im eigentlichen Sinne nicht, aber man „informiert durch Nicht-Information“.

 

Wie passt das zum Rundfunkgesetz?
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=12784&aufgehoben=N&menu=1&sg=0
Dort heißt es unter „Auftrag“ mit wünschenswerter Klarheit:

 

(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. […]
(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.“

 

Auf die Leserkommentare wird empfehlend hingewiesen.

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