Wie ernst nehmen „demokratische Parteien“ das Votum der Wähler?
Wahl blockiert: Verfassungsschutzkontrolle ohne AfD?
Kommentar:
Da die „demokratischen Parteien“ die viel beschworene inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD meiden / fürchten, greift man immer wieder zu letztlich „undemokratischen Mitteln“. Man weigert sich, das Votum der Wähler für die AfD zu akzeptieren.
Das hat man auch in Nürnberg getan, doch ein Gericht kippte den „Ausschluss“.
https://www.nordbayern.de/region/nuernberg/afd-stadtrate-nurnberg-muss-ausschusse-neu-besetzen-1.10470986
„Nach der bisherigen Verteilung im Nürnberger Rathaus waren die vier Stadträte der rechtspopulistischen und in Teilen rechtsextremen AfD nicht in den Fachausschüssen vertreten. Dagegen war die Partei vor das Verwaltungsgericht gezogen – und hat damit nun, zumindest vorläufig, Erfolg gehabt. Wie die großen Stadtratsfraktionen darauf reagieren, ist noch offen.“
Nun suchen die „demokratischen Parteien“ neue Tricks, wie sie „auf demokratische Weise“ eine „demokratisch gewählte Partei“ und „demokratisch gewählte Volksvertreter der Konkurrenz“ von der von vielen Wählern offenbar gewünschten Mitarbeit ausschließen können.
Das kann man ja auch verstehen; denn „die Guten“ wollen „die Guten“ mit „guten Mitteln“ gegen „die Bösen“ verteidigen. (Ironie aus). Geht so Demokratie?
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