AfD kämpft für die Einhaltung der Verfassung

AfD kämpft für die Einhaltung der Verfassung

Verfassungsrichter kippen Brandenburger Paritätsgesetz

Der Spiegel | 23.10.20

Nächste Schlappe für die Befürworter von Paritätsgesetzen: Das Verfassungsgericht in Brandenburg hat die dortige Regelung zur geschlechtergerechten Listenaufstellung von Parteien für rechtswidrig erklärt. Zuvor hatte es bereits in Thüringen ein ähnliches Urteil gegeben.
Das Gesetz schrieb vor, dass künftig abwechselnd gleich viele Frauen und Männer auf den Listen für die Landtagswahlen kandidieren müssen. Die Brandenburger Richter gaben nun aber einer Klage von AfD und NPD statt.

Kommentar:

Neben der Sachinformation im Artikel sind die sehr zahlreichen Leserkommentare im SPIEGEL sehr interessant. Die weit überwiegende Zahl begrüßt das Urteil, ein Teil kritisiert, dass Parteien, die sich gemeinhin als Hüter der Verfassung darstellen, verfassungswidrige Gesetze erlassen, die von Verfassungsgerichten aufgehoben werden, und nur ein kleiner Teil – aber immerhin einige SPIEGEL-Leser – gehen darauf ein, dass die verfassungswidrigen Gesetze ohne die AfD glatt durchgegangen wären.

 

Hier eine Auswahl:
a) „Ein gutes Urteil Schade nur, dass wir es ausgerechnet der AfD zu verdanken haben…“
b) „In dem Fall bin ich aber froh, dass es jemanden wie die AFD gibt, die gegen diesen Unsinn geklagt haben. Denn all die anderen Parteien haben es ja scheinbar nicht auf die Reihe gekriegt.“
c) „Absolut richtiges Urteil! Wenn die AfD und die NPD die Verfassung besser verstehen, als SPD und Grüne, zeigt dies wo das Problem liegt. Parteien, die offenkundig verfassungswidrige Gesetze unterstützen, sollten verboten werden!“
d) „Die AfD als angeblich radikale Partei, teilweise unter Beobachtung des Verfassungsschutzes, hat jetzt schon mehrfach Gesetze unterschiedlicher Regierungskoalitionen gerichtlich zu Fall gebracht, da sie nicht verfassungskonform waren. Insofern kann man erkennen, wie wichtig es ist, dass wir die AfD haben.“
e) „Wie wichtig es ist, dass wir die AfD haben, zeigt zum wiederholten Male dieses Urteil eines Verfassungsgerichtes. Mehrere gesetzliche Verfassungsverstöße wurden in der Zwischenzeit auf Veranlassung der AfD aufgedeckt. Insofern wird die AfD ihrer Rolle als größte Oppositionpartei im Bundestag vollkommen gerecht, was zu würdigen ist.“

 

Und noch ein Leserkommentar:
„Prima, dass dies gekippt wurde. Parteien sollten die Listen nach Eignung und nicht nach Geschlecht verteilen können.
Gibt es eine Initiative, bei der Müllabfuhr die Parität von Männern und Frauen einzuführen?“

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