AfD muss die Bürger auf Straßen und Plätzen über die drohenden Gefahren informieren

AfD muss die Bürger auf Straßen und Plätzen über die drohenden Gefahren informieren

Sind Bargeldbegrenzungen verfassungswidrig?

FAZ | 09.02.16

Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Papier hält eine Beschränkung von Bargeldzahlungen für verfassungswidrig. Bayerns Finanzminister Söder warnt vor der Bevormundung der Bürger. Doch der Druck steigt – vor allem aus Frankreich.

Kommentar:

Wenn nicht jetzt, wann dann? Protest, Protest, Protest! In Diskussionen muss man immer wieder betonen, dass es dem Staat um den Zugriff auf die (Spar)Konten der Bürger geht. Zurzeit sind (nicht nur angedachte) Negativzinsen nicht durchsetzbar, weil die Menschen ihr Geld von den Konten abräumen würden. So viel Bargeld gibt es aber gar nicht! Ohne Bargeld könnten die Banken per Mausclick Negativzinsen einfach abbuchen.

Man sollte in Diskussionen das Thema aber auch herunterbrechen auf Alltagssituationen:
Eltern müssten ihren Kindern das Taschengeld auf deren Konto überweisen; die Oma könnte ihrem kleinen Enkel nicht 2 Euro in die Handdrücken und sagen „Kauf dir ein schönes Eis!“ (außerdem wäre die dann notwendige Überweisung jederzeit erfasst und „auswertbar“). Sie könnte dem großen Enkel nicht einen Fünfziger in die Hand drücken und ihm sagen „Für das nächste Tanken.“ Müssen die Kirchengemeinden demnächst statt ihrer Opferkörbchen Kartenlesegeräte herumgehen lassen? Brauchen auch Bettler ein Lesegerät?

Man müsste auch fragen: Wollen sie wirklich, dass jede Geldbewegung mit Datum, Uhrzeit, Ort und Adressat auf ihrem Konto (datengesichert?) festgehalten wird und ge-/missbraucht werden kann? (ohne dass Sie es je erfahren)?

Wer all diese (und noch viele weitere) Fragen mit „Ja“ beantwortet, dem ist nicht zu helfen und der darf sich später nie beklagen!

Letzte Frage an dieser Stelle: „Wird die Gefahr nicht maßlos übertrieben?

Antwort: „Nein“. Nur ein Beleg für das Begründet-Sein des Verdachts: Um das Bargeld abschaffen zu können, muss jeder Bürger ein Giro-Konto haben. Das war bisher nicht der Fall. Doch – Zufall? – am 28.10.15 berichtet die Süddeutsche Zeitung:
„Jede Person, die sich berechtigt in Deutschland aufhält, soll künftig bei jeder beliebigen Bank ein Konto eröffnen und am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen können. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der an diesem Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen wurde. Erstmals werden alle Geldinstitute verpflichtet, jedem Antragsteller ein Konto auf Guthabenbasis einzurichten, über das er Geld einzahlen und abheben sowie Lastschriften, Überweisungen und Geldkartengeschäfte ausführen kann.“

Noch Fragen? Ach ja, wann ruft jemand zu Demonstrationen gegen die Pläne auf?

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