AfD siegt schon wieder vor dem Verfassungsgericht

AfD siegt schon wieder vor dem Verfassungsgericht

Angela Merkel hat die Neutralitätspflicht verletzt – das Bundesverfassungsgericht rügt die Ex-Kanzlerin

Neue Züricher Zeitung | 15.06.22

Besser hätte es für die AfD nicht laufen können. Nicht nur konnte sie am Mittwoch einen weiteren Sieg aus Karlsruhe nach Hause tragen. Sie steht auch plötzlich als die bessere Demokratin da. Das Bundesverfassungsgericht urteilte am Mittwoch: Mit ihrer Kritik am Ausgang der Wahl in Thüringen hat Kanzlerin Angela Merkel im Februar 2020 ihre Neutralitätspflicht verletzt – und damit zugleich das Recht der AfD auf Chancengleichheit. […]
Im Juli 2021 wurde mündlich verhandelt, am Mittwoch nun [also erst 11 Monate später und damit erst nach der Bundestagswahl und der Amtszeit von Angela Merkel] hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil verkündet. Danach hat Merkel sehr wohl das Recht auf Chancengleichheit der AfD verletzt. Sie ist nicht das erste deutsche Regierungsmitglied, dem dieser Vorwurf zu machen ist, wohl aber das höchstrangige.

Kommentar:

Leider gibt es in der NZZ und in anderen Zeitungen keine Leserkommentare. Daher hier noch der Bericht im TAGESPIEGEL mit aktuell 157 Leserkommentaren.
„Merkel hat mit Äußerungen zur Thüringen-Wahl Rechte der AfD verletzt“
https://www.tagesspiegel.de/politik/urteil-des-bundesverfassungsgerichts-merkel-hat-mit-aeusserungen-zur-thueringen-wahl-rechte-der-afd-verletzt/28426958.html
Hier nur 4 Beispiele:
1) Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist nicht nur eine klatschende Ohrfeige für die Ex-Kanzlerin, sondern auch für einen Großteil der bundesdeutschen Medien, die seinerzeit der Ex-Kanzlerin nicht widersprochen haben. Wie auch, wo man doch allenthalben die Mähr verbreitete, die Kanzlerin würde „die Dinge vom Ende her denken“. Wie sehr diese Kanzlerin die Dinge vom Ende her gedacht hat sieht man jetzt, da sich allmählich der Schleier über dem Trümmerhaufen lichtet, den sie uns hinterlassen hat. Ich nenne nur die Stichworte Energiewende, Digitalisierung, Infrastruktur, Euro-Politik, Bundeswehr, Sozialsysteme …
Und noch letztes Jahr waren haufenweise Kommentare zu lesen, wie arg wir die Kanzlerin noch vermissen werden. Ich habe sie bis heute nicht vermisst und wäre froh gewesen, wenn sie spätestens 2013 nach 2 Amtsperioden zurückgetreten wäre.
Zum Schluss noch ein Punkt, der in der aktuellen Berichterstattung kaum Berücksichtigung findet: Es ist eigentlich nicht zu verstehen, weshalb das Bundesverfassungsgericht nach der mündlichen Anhörung noch fast 11 Monate bis zur Veröffentlichung des Urteils braucht. Ich habe den Verdacht, dass dies kein Zufall war. Und das verleiht der Sache dann doch wieder ein Geschmäckle.“
2) „Das Urteil spiegelt die ständige Rechtsprechung wider. Sie ist in Politikerkreisen wohlbekannt. Aber die Aussage hat ihr Ziel nicht verfehlt. Was kann sich eine Partei also von dem Urteil „kaufen“? Nichts. Wiederholung folgt. Ziel erreicht. Schaden entstanden. Wiederholung folgt.“
3) „Und nun? Wird das Rückgängigmachen der Wahl rückgängig gemacht?
Wird Kemmerich jetzt doch noch als Regierungschef eingesetzt?
Bekommt Merkel eine Geldstrafe oder gar eine Gefängnisstrafe?
Nichts wird passieren. Wie immer keinerlei Konsequenzen.
4) „Die AfD hat in ähnlichen Fällen schon gegen Horst Seehofer und Johanna Wanka gewonnen. Die nach mehreren Jahren getroffene Feststellung, dass die Rechtsstaatlichkeit verletzt wurde, ist zwar nett, solange der Gesetzgeber aber vom Verfassungsgericht nicht dazu gezwungen wird, Gesetze zu erlassen, die verhindern, dass dies wieder vorkommt oder für die Verursacher strafrechtliche Konsequenzen folgen, wird das immer wieder vorkommen und Deutschland begibt sich damit in puncto Rechtsstaatlichkeit auf das Niveau seiner östlichen Nachbarn.“

Natürlich gibt es auch andere Kommentare und die Süddeutsche Zeitung urteilt unter der Überschrift „Merkel sprach aus, was jeder Demokrat dachte“: – „ Die Karlsruher Richter geben der AfD im Streit mit der früheren Kanzlerin Angela Merkel allen Ernstes recht. Dieses Urteil ist lebensfern.“

Und wie urteilen Sie?

Schlussfrage: Wieso ist die AfD verfassungsfeindlich, wenn sie für die Einhaltung der Verfassung kämpft und vom Verfassungsgericht Recht bekommt?

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