Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags bestätigt Auffassung der AfD
Solidaritätszuschlag: Zweifel am Großprojekt
Kommentar:
In der AfD sind offenbar die besseren Juristen als in der Regierung; denn der wissenschaftliche Dienst des Bundestags bestätigt, was die AfD am 14.03.18 im Bundestag beantragt und natürlich detailliert begründet hat. Lesen Sie dazu entweder noch einmal den „Antrag auf sofortige und uneingeschränkte Abschaffung des Solidaritätszuschlags“ im Original
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/011/1901179.pdf
oder das folgende Dokument des Bundestags zur Anhörung am 27.06.18, wo es u.a. heißt:
„So fordert die Fraktion der AfD die „sofortige und uneingeschränkte“ Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Begründet wird dies in dem Antrag (19/1179) mit der Verfassungswidrigkeit des Zuschlags. Der vor 23 Jahren angegebene Zweck der Sicherung des einigungsbedingten Mittelbedarfs des Bundes sei inzwischen weggefallen. Daher sei die Verfassungsmäßigkeit nicht mehr gegeben, weil der Ausnahmecharakter der Ergänzungsabgabe eine dauerhafte und immerwährende Erhebung dieser Steuer verbiete.“
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw26-pa-finanzen-solidaritaetszuschlag-561076
In der AfD-Bundestagsfraktion gibt es viele kluge Köpfe. Mehr als in der Regierung?
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