Auch „die Guten“ sind böse?

Auch „die Guten“ sind böse?

Illegale Parteienfinanzierung – Bundestag verhängt Strafzahlungen gegen CDU, SPD, Grüne und Linke

Der Spiegel | 18.10.19

Hintergrund der Sanktionen sind illegale Zuwendungen im Bundestagswahljahr 2013. Auslöser war eine Prüfung des Bundesrechnungshofs, der die Ausgaben der Fraktionen der damals im Bundestag vertretenen Parteien untersucht hatte.
Die steuerfinanzierten Mittel dürfen laut Gesetz nicht für Parteiaufgaben verwendet werden, sondern nur für Parlamentsarbeit. Dennoch hatten dem Rechnungshofbericht zufolge alle Fraktionen ihre Mittel damals teilweise „rechtswidrig für Parteiaufgaben“ eingesetzt. […] In vielen Fällen kam die Bundestagsverwaltung zu einer völlig anderen Bewertung als der Bundesrechnungshof. Entsprechend niedrig fielen zahlreiche Strafen aus.

Kommentar:

Die illegale Parteienfinanzierung von CDU, SPD, Grüne und Linke und die Verhängung von Strafzahlungen haben in der Öffentlichkeit und z.B. auch in den öffentlich-rechtlichen Medien so gut wie keine Wellen geschlagen.
Wenn es die AfD betroffen hätte, wäre das sicher anders!
Beleg:
Vor der Europawahl wurde in den Medien das Thema „Parteispenden-Affäre der AfD“ intensiv bearbeitet. Danach verschwand es wieder bis jetzt, in der Woche vor der Landtagswahl in Thüringen.
Heute am 26.10.19 titelt z.B. die Süddeutsche Zeitung „Parteispende an AfD war wohl illegal“ Ist das Zufall? Eher nein!
Schon die Überschrift macht für den aufmerksamen Leser deutlich, dass es keine reine Sach-Information ist. Die müsste nämlich korrekt lauten: entweder „Parteispende an AfD war illegal“ oder „Parteispende an AfD war nicht illegal“.
Das bewusst eingefügte Wörtchen „wohl“ zeigt dem aufmerksamen Leser, dass der Sachverhalt noch nicht endgültig geklärt ist. Das wird im SZ-Text dann auch bestätigt: „In dem Brief [der Bundestagsverwaltung] wird die Partei um Stellungnahme gebeten, es handelt sich also noch nicht um den endgültigen Bescheid.“
Dennoch wird noch einmal lang und breit die „Vorgeschichte“ dargelegt? Wozu?

 

Zur illegalen Parteifinanzierung der anderen Parteien und zur „Reduzierung des Strafmaßes“ hier die klare Position eines Spiegel-Lesers:
„Welch unglaubliche Überraschung, die Verwendung von Wahlkampfspenden für nicht legale Zwecke, ein Gesetz von Politikern für Politiker gemacht, wird von unterschiedlichen Institutionen natürlich unterschiedlich bewertet und führt damit zu deutlich unterschiedlichen „Strafen“. Dass bei den missbräuchlichen Verwendungen dieser Gelder Politiker über die Sanktionsmassnahmen ihrer Parteifreunde – und damit über sich selbst – die letzten Entscheidungen treffen, gehört doch eher in die Rubrik Tollhaus. Aber auf eines sind sie alle stolz: Sie stehen ständig mit beiden Beinen fest auf dem Boden des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Die unterschiedlichen Begründungen für die unterschiedlichen Bewertungen zeigen deutlich auf, womit wir es hier zu tun haben. Mein Vorschlag: An den Taten sollt ihr sie messen, nicht an den Worten.“
Dem ist nichts hinzuzufügen.

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