Bald auch in Deutschland? Wetten ,dass …!

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Abtreibung in Frankreich — Von der Ausnahme zum Grundrecht

Die Tagespost | 08.02.23

Eine überraschende Kehrtwende des französischen Senats hat in der vergangenen Woche den Weg für die Verankerung eines „Rechts“ auf Abtreibung in der französischen Verfassung freigemacht. […] Wird Abtreibung zu einem verfassungsrechtlich garantierten Recht erklärt, dann sind Kompromisse wie Fristenlösungen, die auf dem für die Rechtsordnungen in Europa (noch) grundlegenden Schutz des menschlichen Lebens von seiner Zeugung an beruhen, perspektivisch hinfällig. […]
Von Präsident Emmanuel Macron stammt der Vorschlag, ein „Recht auf Abtreibung“ in die EU-Grundrechtecharta aufzunehmen und damit die EU-Mitgliedstaaten zur Bereitstellung einer liberalen Abtreibungsregelung zu verpflichten. Der Forderung, „das Recht auf sichere und legale Abtreibung“ in die Grundrechtecharta der EU aufzunehmen, schloss sich im Januar auch das Europäische Parlament an […].
Aber: Auch in Ländern wie Frankreich und Deutschland geht die Zahl von abtreibungswilligen Ärzten zurück. Auch die Zahl der Einrichtungen, die Abtreibungen anbieten, schwindet. […] Wird Abtreibung zu einem Grundrecht, kann der Zugang dazu auch eingeklagt werden – gegenüber dem Staat, möglicherweise aber auch gegenüber einzelnen Einrichtungen.

Für Ärzte, die Abtreibungen aus Gewissensgründen ablehnen, könnte die Luft in Europa bald dünn werden.

Kommentar:

Auch in Deutschland droht dieselbe Entwicklung wie in Frankreich. Im Januar hat sich z.B. Familienministerin Lisa Paus für die Abschaffung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch stark gemacht und will sogar „Abtreibung in Arzt-Ausbildung aufnehmen“.
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/abtreibung-paus-medizin-100.html

Was sagt die Deutsche Bischofskonferenz zu alledem? Auf ihrer Internet-Startseite findet man nichts. https://www.dbk.de/
Auch unter der Rubrik „Der Synodale Weg“ findet man so gut wie nichts, und das auch nur, wenn man unter dem Symbol der Lupe das Stichwort „Abtreibung“ eingibt. Dort wiederum steht an 1. Stelle ein Beitrag des verstorbenen Kardinal Lehmann aus dem Jahr 2002!

„Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, hat [sogar] ein besseres Angebot von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland gefordert. Es sei „sicherzustellen, dass der medizinische Eingriff eines Schwangerschaftsabbruchs flächendeckend ermöglicht wird“, schreibt die Sozialwissenschaftlerin in einem Gastbeitrag für die „Zeit“-Beilage „Christ & Welt“.
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/zdk-praesidentin-abtreibungen-flaechendeckend-ermoeglichen,TBTdwQZ
Reaktion der Bischofskonferenz: Keine!

Und was sagt die AfD?
„Die Entscheidung über eine Abtreibung muss natürlich bei der Mutter bzw. bei den Eltern liegen, dennoch lehnen wir alle Bestrebungen ab, die Tötung Ungeborener zu einem Menschenrecht zu er-klären.“ (Wahlprogramm zur BT-Wahl 21)

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