Berliner CDU will das, was schon im Wahlprogramm der AfD steht

Berliner CDU will das, was schon im Wahlprogramm der AfD steht

CDU will Antidiskriminierungsgesetz abschaffen

t-online.de | 05.02.23

Das seinerzeit von der rot-rot-grünen Koalition beschlossene Gesetz soll Menschen vor rassistischen oder anderen Diskriminierungen durch die Behörden schützen, ihre Rechte stärken und Ansprüche auf Schadenersatz ermöglichen. Wer sich diskriminiert fühlt, kann sich an die betroffene Behörde oder eine Ombudsstelle wenden. Der Vorwurf wird dann geprüft und nach Lösungen jenseits von Klagen gesucht.

Kommentar:

Die CDU übernimmt damit nicht zum ersten Mal Positionen der AfD, die sie vorher bekämpft hat. Was steht nämlich schon im Wahlprogramm 21 der AfD Seite 24f.?
„Die Alternative für Deutschland tritt für die Bewahrung bzw. Wiederherstellung der bürgerlichen Selbstbestimmung im Zivilrechtsverkehr ein. Deshalb lehnen wir sog. ,Antidiskriminierungsgesetze‘ ab. Zentraler Grundwert einer freiheitlichen Zivilrechtsordnung ist die Vertragsabschlussfreiheit, also die Freiheit jedes Einzelnen, selbst darüber zu entscheiden, ob er mit einem anderen Bürger in rechtliche Beziehungen treten will oder nicht.
Unter dem Einfluss der Europäischen Union wird dieses fundamentale Prinzip der Privatautonomie in der deutschen Gesetzgebung Schritt für Schritt zerstört .

In einer freiheitlichen Grundordnung ist der Staat in seinem Handeln gegenüber dem Bürger der Pflicht zur Gleichbehandlung unterworfen, der Bürger selbst jedoch ist in der Gestaltung seiner privaten Rechtsverhältnisse frei.

Eine Aufhebung dieser Trennung zwischen Staat und Gesellschaft beschädigt die freiheitliche Natur der Rechtsordnung und öffnet Tür und Tor für eine in letzter Konsequenz totalitäre Herrschaftsordnung.
Die AfD wird sich im Deutschen Bundestag gegen dies Entwicklung und für die Bewahrung einer freiheitlichen Privatrechtsordnung einsetzen.“
https://www.afd.de/wp-content/uploads/2021/06/20210611_AfD_Programm_2021.pdf

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