Bundesamt für Gemeindeordnungsschutz (BfG) stuft „Gemeinsam für Bösrath“ (GfB) als gesichert linksextremistische Bestrebung ein

Pressemitteilung vom 02. September 2019

Im April 2019 hat das BfG die GfB zum Verdachtsfall erklärt und damit als Beobachtungsobjekt eingestuft. Diese Entscheidung beruhte insbesondere auf dem linksextremistischen Hintergrund einiger Aktivistinnen und Aktivisten der GfB sowie deren Anti-AfD-Agitation im Zusammenhang mit der Ausgrenzung vom „Frühlingsfest“.

Die Beobachtung der GfB hat ergeben, dass das Verdachtsstadium überschritten ist. Sie wird nunmehr als eine gesichert linksextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung i. S. v. §§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 S. 1 c) BGemOrdSchG eingestuft.

Die Positionen der GfB sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die GfB zielt letztlich darauf ab, Menschen mit rechtsstaatlicher Herkunft von demokratischer Teilhabe auszuschließen und sie in einer ihre Menschenwürde verletzenden Weise zu diskriminieren. Menschen ohne gleiche politische Voraussetzungen können aus Sicht der GfB niemals Teil einer gemeinsamen Kultur sein. Meinungspluralismus als Ausdruck einer politisch pluralistischen Gesellschaft gilt der GfB als kulturvernichtend. Für die GfB existiert Kultur nur in einer dauerhaften Verknüpfung mit einer Gesinnung (Femi-Welcome-Veganismus).

Dies zeigt sich u. a. in Aktionen der GfB wie Ausschluss der größten demokratischen Oppositionspartei im Deutschen Bundestag vom „Frühlingsfest“ im April und dem erneuten Ausschluss vom gestrigen „Stadtfest“ am 1.9.19.

Die AfD Rhein-Berg demonstriert am Sonntag vor und hinter einem Stadtfest in Rösrath – Foto © AfD Rheinisch-Bergischer Kreis
Die Stadt Rösrath sah 2 AfD-Pavillons jenseits der Merkel-LKWs nicht als genehmigungsfähig an. 2x3m ohne Pavillon außer Sichtweite lautete die Auflage. Foto © AfD Rheinisch-Bergischer Kreis

Zurzeit verfügt die GfB über eine unbekannte Zahl an Mitgliedern.

Der Präsident des BfG Thomas Waldenhang erklärt hierzu:

„Der Bundesgemeindeordnungsschutz steht nächstenfeindlicher und demokratiefeindlicher Ideologie nicht tatenlos gegenüber. Als Frühwarnsystem dürfen wir unser Augenmerk nicht nur auf gewaltorientierte Extremisten legen, sondern müssen auch diejenigen im Blick haben, die verbal zündeln. Diese geistigen Brandstifter stellen die Gleichheit der Menschen oder gar die Menschenwürde an sich in Frage, reden von Rechtspopulismus, erhöhen ihre eigene Identität, um andere abzuwerten und schüren gezielt Feindbilder. Es darf keine Toleranz für Extremisten geben.“


Humor Sarkasmus, Pressesprecher BfG