CDU/CSU- und SPD-Abgeordnete wollen nicht den Ast absägen, auf dem sie sitzen

CDU/CSU- und SPD-Abgeordnete wollen nicht den Ast absägen, auf dem sie sitzen

Kein Ende für den Bläh-Bundestag!

BILD | 03.07.20

Deutschland leistet sich mit 709 Abgeordneten das zweitgrößte Parlament der Welt – hinter Chinas Volkskongress (2897 Abgeordnete). Nach 2021 könnten es sogar mehr als 800 sein.
Heute hätte die Regierung die Chance gehabt, dem Bläh-Bundestag die Luft abzulassen. Der Versuch ist jedoch erneut gescheitert!

Kommentar:

In den (zahlenmäßig) „großen“ Parteien würden bei einer radikalen Reform viele Abgeordnete ihre gut dotierten Sitze verlieren. Daher sperren sie sich auch gegen die Forderung des Bundes der Steuerzahler.

 

Im Übrigen wird die größte Oppositionspartei wieder einmal überhaupt nicht erwähnt. Sie scheint an der Sitzung gar nicht teilgenommen zu haben und auch keine Meinung zu haben. Das Gegenteil ist der Fall – und wird verschwiegen.

 

Wie Sie jedoch dem Textarchiv des Bundestags entnehmen können, hat die AfD schon in der Sitzung vom 14.11.19 einen eigenen Antrag eingebracht und ausführlich begründet:

 

„Die AfD fordert [die Fraktion ?] in ihrem abgelehnten Antrag (19/14066) die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der bei Erhaltung der derzeitigen Wahlkreise das Prinzip einer personalisierten Verhältniswahl beibehält und sicherstellt, dass die gesetzlich festgelegte Regelgröße des Bundestags von 598 Abgeordneten „unterschritten oder zumindest eingehalten wird“.
Auch sollte der Gesetzentwurf laut Vorlage gewährleisten, „dass eine Partei in einem Bundesland höchstens so viele Direktmandate erhält, wie es dem Zweitstimmenanteil der Partei in dem Land entspricht“. Beibehalten werden sollte nach dem Willen der Fraktion, „dass für den Fall, dass eine Partei durch den Zweitstimmenanteil mehr Mandate zustehen, als sie Direktmandate errungen hat, diese über den Zugriff auf die Landesliste besetzt werden“. Ferner sollte der Gesetzentwurf dem Antrag zufolge das personale Element der Verhältniswahl stärken, „indem dem Wähler mehrere Zweitstimmen gegeben werden und damit die Möglichkeit, einzelne Bewerber zu kennzeichnen, mit der Folge, dass die Reihenfolge der Bewerber auf der Landesliste verändert wird“. (sto/sas/14.11.2019)
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw46-de-bundeswahlgesetz-667202

 

Sie sehen, wie „undemokratisch“ bzw. „anti-demokratisch“ die AfD denkt (Ironie aus) und wie solidarisch die GroKo-Abgeordneten den Gürtel enger schnallen wollen.

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