Verfassungsschutz wendet verfassungswidrige Praktiken an

Verfassungsschutz wendet verfassungswidrige Praktiken an

Krise beim sächsischen Verfassungsschutz

Mitteldeutscher Rundfunk mdr | 03.07.20

Der neue Chef des sächsischen Verfassungsschutzes […] soll angeblich den Kampf gegen den Rechtsextremismus blockieren. Denn er soll seinen Vorgänger angewiesen haben, Daten über AfD-Abgeordnete zu löschen. Am Donnerstag standen er und der Innenminister Rede und Antwort. Und dabei wurde klar: […] Der Verfassungsschutz hat widerrechtlich Informationen über AfD-Mandatsträger gespeichert. Dirk-Martin Christian – bislang im Innenministerium für die Aufsicht der Behörde zuständig und nun selbst an der Spitze des Verfassungsschutzes – hatte das wiederholt kritisiert, wie er jetzt erklärte. Konkret ging es darum, dass der Verfassungsschutz keine gerichtsfesten Belege dafür liefern konnte, dass AfD-Abgeordnete ihr Mandat missbrauchen, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu bekämpfen – denn nur dann darf er Parlamentarier beobachten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht mit seinem sogenannten Ramelow-Urteil 2013 entschieden.
Insgesamt ein ungeheuerlicher Vorgang, findet auch Valentin Lippmann von den Grünen: „Man bekämpft Verfassungsfeinde nicht dadurch, dass man verfassungswidrige Praktiken anwendet.“ Lippmann lobt das Vorgehen der Fachaufsicht, die durch ihr Einschreiten womöglich ein noch größeres Unrecht unterbunden habe, sagt der Grünen-Politiker.

Kommentar:

Es ist wohltuend, dass es noch Politiker gibt, die nach sachlichen Kriterien handeln und den Rechtsstaat vertreten.
Hier noch der Bericht von t-online am 02.07.20:
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_88163590/sachsen-verfassungsschutz-zu-daemlich-fuer-beobachtung-von-afd-abgeordneten.html

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